Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Das Tool für Profis und solche, die es werden wollen – jetzt die DAS INVESTMENT Fonds-Analyse-App installieren.

Steuerexperten von EY Krypto-Investments und die Steuer?

Von , in MärkteLesedauer: 3 Minuten
Sven Oberle (li.) und Christian Katzer

Virtuelle Währungen wie Bitcoin oder Ethereum, auch Kryptowährungen genannt, rücken zunehmend in den Fokus von Privatpersonen. Insbesondere die Kryptowährung Bitcoin sorgte in den vergangenen Monaten fast täglich für Schlagzeilen. Vor diesem Hintergrund und in der derzeitigen Niedrigzinsphase werden virtuelle Währungen verstärkt auch zur privaten Kapitalanlage genutzt. Daneben gewinnen sie als alternative Zahlungsmittel immer mehr an Bedeutung.

Veräußerungen im Privatvermögen

Um unliebsame Folgen zu vermeiden, sollten Anleger die steuerlichen, insbesondere die ertragsteuerlichen Konsequenzen beachten. Kryptowährungen werden regelmäßig durch Hingabe von Euro angeschafft und durch Rücktausch in Euro veräußert. Veräußerungen von Bitcoins und anderen Kryptowährungen im Privatvermögen des Anlegers können ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft auslösen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen Anschaffung und Veräußerung der jeweiligen Kryptowährung nicht mehr als ein Jahr liegt.

Bild

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem täglichen Newsletter – gratis direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren!

Go

In diesen Fällen ist der Anleger verpflichtet, den steuerpflichtigen Gewinn aus der Veräußerung in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben, da die Banken anders als beispielsweise bei Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien keine Steuer einbehalten.

Vorsicht ist insbesondere geboten bei Verwendung der Kryptowährung als (alternatives) Zahlungsmittel. Denn ertragsteuerlich gilt auch die Hingabe von Kryptowährungen zum Erwerb von Gegenständen als Veräußerung.

Die Veräußerung von selbst erzeugten Kryptowährungen im Privatvermögen, sogenanntes Mining, führt nach der derzeit herrschenden Meinung nicht zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft, da das Mining keine Anschaffung im steuerlichen Sinn darstellt. Der steuerliche Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung der Kryptowährung ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- und Werbungskosten andererseits und ist mit den entsprechenden Kursen in Euro umzurechnen.

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion