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Aktualisiert am 14.01.2008 - 17:55 UhrLesedauer: 3 Minuten

Steuerfrei in Rente

Auch Berufseinsteiger sollten schon an den Ruhestand denken und dabei die Rechnung nicht ohne den Fiskus machen. DAS INVESTMENT zeigt anhand eines Praxisfalls, wie steuergünstige Altersvorsorge aussehen kann.

Alexander Maske 1) startete vor knapp einem Jahr ins Berufsleben. Der Maschinenbauingenieur bekam seinen Traumjob bei Ford. Das Einstiegsgehalt beträgt stattliche 3.950 Euro pro Monat. Als kinderloser Single gehört der 28-Jährige zur Steuerklasse 1 und bekommt 2.153 Euro aufs Konto überwiesen, gerade einmal 54 Prozent seines Bruttogehalts und für Maske Grund genug, bei der Geldanlage möglichst viel Vermögen vor dem Zugriff des Staates zu schützen.
Konkret geht es Maske darum, monatlich maximal 200 Euro fürs Alter zu sparen. Obwohl er heute fast die Hälfte seines Einkommens abdrückt, erwartet er in 39 Jahren nicht allzu viel an Gegenleistung, um seinen Lebensabend finanziell abzusichern. Daher sucht er nach einer Möglichkeit, seine Steuerlast zu reduzieren. Doch für Maske ist noch mehr drin: Mit dem richtigen Altersvorsorgeprodukt könne er auch die heutigen Steuerzahlungen senken und den Staat am Aufbau seiner Altersvorsorge beteiligen, erklärt ihm Frank Pasch. Den Düsseldorfer Vermögensberater suchte Maske auf Empfehlung seines Vaters auf, der schon seit drei Jahren zu Paschs Kundenstamm zählt.
Für Notfälle und Spontankäufe hat Maske sich bereits ein Finanzpolster geschaffen. Im Gespräch mit Pasch geht es ihm daher nur um die Altersvorsorge. „Wer fürs Alter vorsorgt, muss anders vorgehen als ein Anleger mit kurzfristigeren Sparzielen“, erklärt Pasch. „Vorsorgesparer mit einem Anlagehorizont von mehr als 35 Jahren sollten unbedingt die Chancen auf höhere Renditen nutzen, die Aktienfonds bieten.“ Denn der Zinseszinseffekt spiele beim langfristigen Sparen eine wichtige Rolle. „Allerdings werden Fondssparpläne ab 2009 steuerlich benachteiligt“, so Pasch. Es gelte daher, nach renditeträchtigen Lösungen zu suchen, die wie die Riester-Rente von der neuen Abgeltungssteuer ausgenommen sind.
Diese Vorsorgeform bringt in Maskes Fall eine Förderquote von rund 42 Prozent, mit der sich der Staat an seiner Altersvorsorge beteiligt. Pasch empfiehlt, den förderfähigen Maximal-Sparbetrag von 175 Euro pro Monat ab 2008 voll auszuschöpfen: „Über die Einkommensteuererklärung gibt es eine deutliche Steuererstattung.“ Maskes monatlicher Nettoaufwand beträgt daher nur rund 100 Euro. Bei der Riester-Rente werden die geförderten Beträge zwar nachgelagert besteuert. Doch im Alter gilt in den meisten Fällen ein geringerer Steuersatz.

Riestern senkt die Steuerlast

„Die größten Chancen auf hohe Renditen versprechen Riester-Fondssparpläne, da hier der Sparbeitrag direkt in Fonds investiert wird“, erklärt Pasch. „Sie sind günstiger und transparenter als eine Riester-Rentenversicherung, die Gebühren in Höhe von etwa 10 bis 15 Prozent der Beitragssumme kostet.“ Und obwohl das Geld an der Börse investiert wird, besteht beim Riester-Fondssparplan kein Verlustrisiko: Der Gesetzgeber fordert, dass dem Sparer zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen. Beim neuen Riester-Produkt der Fondsgesellschaft DWS werden zudem die Höchststände des Fonds ab dem 55. Lebensjahr garantiert. „Daher empfehle ich die DWS Riesterrente Premium“, so Pasch.
Außerdem rät der Vermögensberater Maske dazu, eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) abzuschließen: „Dabei bleiben 2008 monatlich bis zu 210 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.“ In die von Maskes Arbeitgeber angebotene Direktversicherung der Canada Life sollen ebenso die vermögenswirksamen Leistungen (VL) von 40 Euro pro Monat einfließen, die dieser bisher noch nicht in Anspruch nimmt. „Dadurch vermeidet er die Abgeltungssteuer auf die Erträge aus der VL-Anlage, die beim Sparen in einen VL-Fondssparplan anfiele“, erklärt Pasch. Insgesamt verringert sich dadurch der aus dem Nettoeinkommen zu zahlende Betrag für die Fondspolice auf 56 Euro pro Monat. „Neben der Steuerersparnis auf den umgewandelten Gehaltsbestandteil spart Maske auch noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung“, so Pasch abschließend.

1) Name von der Redaktion geändert

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