Steuergau für ausländische Versicherungsmäntel?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) will das Steuerschlupfloch für Versicherungsmäntel aus Liechtenstein und Luxemburg schließen. In diese Mäntel lassen sich neben Investmentfondsanteilen und Aktien auch Optionen, Hedge-Fonds oder bereits bestehende komplette Depots einhüllen. Kapitalerträge müssen dabei nicht jährlich sondern erst am Ende des Versicherungsvertrags versteuert werden.
Die Anwendung dieser Regeln bei diesen Verträgen sei nicht angemessen, so das BMF in einem internen Schreiben, denn der Charakter einer banküblichen Vermögensverwaltung überwiege den Vorsorgecharakter. Das will das BMF nun ändern, und zwar auch rückwirkend für bereits bestehende Verträge.
Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) zeigt Verständnis für die Abgrenzung zwischen Kapitalanlagen allgemeiner Art und Versicherungen als Kapitalanlagen besonderer Art, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht. Allerdings hält der Verband eine Abgrenzung anhand des Herkunftslands des Versicherers für falsch. Argumente wie die Nicht-Besteuerung laufender Erträge während der Vertragslaufzeit seien vergleichbar mit denen, die auch deutsche Unternehmen derzeit im Markt verträten. „Es handelt sich nicht um irgendwie geartete Steuerschlupflöcher“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.