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Steuergeschenke aus Berlin: Beste Verkaufsargumente für Versicherungen

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Fast 10 Milliarden Euro an Steuergeschenken

So kommen rund 9,5 Milliarden Euro an Steuergeschenken zusammen, rechnet das Bundesfinanzministerium (BMF) vor. Ein lediger Durchschnittsverdiener mit einem Jahresgehalt von 35.000 Euro kann durch das Gesetz rund 1.014 Euro jährlich oder 85 Euro im Monat sparen. „Das Gesetz ist eine Chance für diejenigen, die bisher nicht ausreichend fürs Alter vorsorgen konnten“, sagt Sascha Albiez von der Stuttgarter Versicherung. „Das Geld, das durch das Gesetz jetzt plötzlich frei wird, kann direkt in eine Altersvorsorge investiert werden, ohne dass es am Monatsende im Portemonnaie fehlt.“

Würde der ledige Durchschnittsverdiener seine 85 Euro monatliche Ersparnis etwa in einer Rentenversicherung anlegen, die eine Rendite von 4 Prozent pro Jahr bringt, käme er nach 27 Jahren auf einen Kapitalstock von fast 50.000 Euro. Hat er das Geld dabei in eine steuerlich saubere Rentenpolice gepackt, kann er sich über weitere Steuervorteile freuen.

Versicherungen sind abgeltungssteuerfrei

Denn der Vorzug von Versicherungen gegenüber Bank- und Fondsprodukten liegt darin, dass Zinserträge und Dividenden nicht jährlich mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuert werden müssen. Bei Policen greift der Fiskus erst nach Ablauf zu. Ist der Kunde dann mindestens 60 Jahre alt und besteht die Police seit mindestens zwölf Jahren, muss er dabei nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

Hier kommt aber wieder die Große Koalition ins Spiel. Dem BMF war es ein Dorn im Auge, dass gerade ausländische Versicherer Vermögenswerte wie Aktien, Fondsanteile oder ganze Depots in ihre Policenmäntel packten und so an der deutschen Steuer vorbei schoben. Von Versicherung im eigentlichen Sinn konnte man bei diesen Mänteln nach Ansicht des BMF kaum sprechen – so lag der Todesfallschutz oft nur bei 1 Prozent der Beitragssumme.

Das BMF bessert nach

Grund genug für das BMF zu definieren, welche Bedingungen Lebens- und Rentenpolicen künftig erfüllen müssen, um die günstige Versteuerung zu verdienen. Im Fall von Kapitallebensversicherungen muss der Todesfallschutz mindestens die Hälfte der Beitragssumme ausmachen. Tut er das nicht, fällt Abgeltungssteuer an. Was aus 85 Euro werden kann Und das kann wehtun: Zahlt ein 32-jähriger Mann pro Jahr 1.200 Euro in eine Fondspolice ein, kann er bei einer Rendite von 4 Prozent jährlich nach 35 Jahren mit einer  Einmalauszahlung von rund 90.200 Euro rechnen. Mit dem Halbeinkünfteverfahren muss er nur die Hälfte des Ertrags, also rund 24.000 Euro versteuern. Ist der Todesfallschutz zu niedrig, fällt Abgeltungssteuer an.

Vereinfacht  gesagt verringert sich der Zins dadurch auf 3 Prozent, wodurch der Sparer statt auf einen Ertrag von 48.000 Euro nur noch auf 32.000 Euro kommt. Bei einer Rentenpolice muss das Langlebigkeitsrisiko abgedeckt sein. Bei klassischen Policen heißt das, dass Versicherer schon bei Vertragsabschluss die Rentenhöhe als konkreten Geldbetrag festlegen müssen.

Garantierter Rentenfaktor ist ein Muss

Bei Fondspolicen schreibt das BMF spätestens ab 1. Juli 2010 einen garantierten Rentenfaktor vor. Mit ihm berechnen die Gesellschaften die spätere Rente. Beispiel: Bei einem  Rentenfaktor von 27 pro 10.000 Euro Fondsguthaben bekommt der Kunde bei einem Fondswert von 200.000 Euro eine monatliche Rente von 540 Euro.

Nicht alle Fondspolicen-Anbieter haben diese Faktoren in ihren Bedingungen. Die Helvetia etwa schreibt in einer Information an ihre Vertriebspartner, dass es „eine solche Formulierung“ bisher nicht gebe. Man werde aber noch vor dem Jahreswechsel einen garantierten Rentenfaktor einbauen.

Ob die Policen dadurch teurer werden, lässt sich nur schwer sagen. Helvetia verneint, gleiches sagen auch HDI-Gerling und Aspecta, die noch bei einigen Verträgen nachjustieren müssen. Von den Kosten her mag das stimmen. Garantien kosten aber immer Rendite. Möglich also, dass Kunden ihre Steuervorteile künftig versteckt, mit einer magereren Rendite, bezahlen müssen.

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