Steuerhinterziehung: Family Office erwartet mehr Selbstanzeigen
Alexander Daniels, Vorstand der Knapp Voith Vermögensverwaltung, erwartet eine erhebliche Zunahme an strafbefreienden Selbstanzeigen bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen.
Zum Hintergrund: Zurzeit diskutieren die Politiker über den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz). Die Expertenanhörung vom 21.2.2011 zeigte einen nach wie vor hohen Klärungsbedarf. Der Entwurf bleibt damit zunächst beim Finanzausschuss, bevor er im nächsten Schritt dem Bundestag vorgelegt werden kann.
„Viele Anleger werden sich jetzt intensiv mit den Konditionen beschäftigen und dabei feststellen, dass die Nachzahlungen im Rahmen der noch gültigen Selbstanzeige vielfach überraschend niedrig ausfallen“, sagt Daniels. Zur Bemessung der Steuernachzahlung sind die vergangenen zehn Jahre entscheidend. Daniels schätzt den aktuellen Zeitraum für viele Steuerzahler daher günstig ein.
Notwendig sei ein genauer Blick auf das Depot. Dessen Wertentwicklung allein verrate meist nicht eine mögliche Steuerlast. Beispielsweise waren Kursgewinne bis 2009 nicht oder nicht vollständig steuerpflichtig wegen des Halbeinkünfteverfahrens.
Zum Hintergrund: Zurzeit diskutieren die Politiker über den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz). Die Expertenanhörung vom 21.2.2011 zeigte einen nach wie vor hohen Klärungsbedarf. Der Entwurf bleibt damit zunächst beim Finanzausschuss, bevor er im nächsten Schritt dem Bundestag vorgelegt werden kann.
„Viele Anleger werden sich jetzt intensiv mit den Konditionen beschäftigen und dabei feststellen, dass die Nachzahlungen im Rahmen der noch gültigen Selbstanzeige vielfach überraschend niedrig ausfallen“, sagt Daniels. Zur Bemessung der Steuernachzahlung sind die vergangenen zehn Jahre entscheidend. Daniels schätzt den aktuellen Zeitraum für viele Steuerzahler daher günstig ein.
Notwendig sei ein genauer Blick auf das Depot. Dessen Wertentwicklung allein verrate meist nicht eine mögliche Steuerlast. Beispielsweise waren Kursgewinne bis 2009 nicht oder nicht vollständig steuerpflichtig wegen des Halbeinkünfteverfahrens.
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