Steuerlich absetzbar Darum lohnt sich jetzt die bKV für Versicherungsvermittler
Ein Signal, ein Symbol, und ein Zeichen finanzpolitischer Gerechtigkeit: Das ist die jetzt mögliche steuerliche Absetzbarkeit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) allemal. Aber bringt allein das wirklich neuen Schub für das Instrument?
Bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei
Doch von vorn: Sagen Unternehmen ihren Beschäftigten Leistungen aus der bKV zu und zahlen diese an den Versicherer, gelten die Beiträge ab sofort als Sachlohn. Damit können nun bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei bleiben, bis auf Weiteres.
Allerdings berichtet schon jetzt Versicherer nach Versicherer von starkem Neugeschäft in der bKV. Fast verdoppelt hat sich zwischen 2015 und 2018 die Zahl der Betriebe, die eine bKV anbieten. Allein wir bei der Barmenia hatten bereits im Januar mehr Umsatz erzielt als im ganzen Jahr 2015.
Und dennoch haben wir den Eindruck, dass der Markt die Wachstumsmöglichkeiten der bKV längst nicht ausschöpft. Sollte die 44 Euro-Freigrenze neuen Schub bringen, wäre der zwar willkommen – aber es brauchte zugleich deutlich mehr fleißige Helfer, die den Rückenwind in veritables Geschäft übersetzen.
Geradezu erstaunliche Umsätze
Denn der Flaschenhals ist derzeit weniger die steuerliche Regulatorik als die Zahl der Vermittler, die sich auf diesen Bereich spezialisieren. Spezialisierung – das sehen wir Tag für Tag – ist aber zentral, um Unternehmen umfassend, kenntnisreich und orientierend zu beraten und zu begleiten, von der Analyse personalpolitischer Ziele bis zur Kommunikation an die Mitarbeiter.
Hallo, Herr Kaiser!
Als Kompetenzcenter Firmenkunden können wir Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb nur ermutigen, sich auf die bKV zu spezialisieren: Wir sehen, wie Partner geradezu erstaunliche Umsätze erzielen, wenn sie eine entsprechende Expertise aufbauen – wobei wir Vermittler gern eng begleiten, Prozesse vereinfachen und auch vor Ort beim Kunden unterstützen.
Und all das gilt zunächst einmal unabhängig von steuerlichen Vorteilen, so richtig und wichtig diese sein mögen. Denn etwas Vorsicht ist bei der Thematik leider noch geboten: Die Freigrenze gilt derzeit, weil das Bundessteuerblatt entsprechende Urteile veröffentlicht hat. Der Bundesfinanzhof hatte letztes Jahr den Weg frei gemacht, um die Benachteiligung der bKV gegenüber anderen Personalinstrumenten zu beenden.
Die Politik könnte die derzeit geltende Regelung kippen
Doch die Politik könnte die derzeit geltende Regelung kippen. Genau das war in einem Gesetzes-Entwurf aus dem Bundesfinanzministeriums ursprünglich vorgesehen. Davon ist aktuell zwar keine Rede mehr, aber ob es dabei in Bundestag und Bundesrat bleibt, ist abzuwarten.
Abzuwarten, bis andere sich auf die bKV spezialisieren – das allerdings halte ich für weniger ratsam. Denn die Nachfrage besteht, so oder so.