Steuerliche Absetzbarkeit von Termingeschäften
Holger Hartmann ist Partner der Kanzlei Bödecker Ernst & Partner in Düsseldorf
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Die Entscheidung betrifft ausgelaufenes Recht
Sie kann aber Signalwirkung für die Abgeltungssteuer entfalten. Gestritten wurde um die steuerliche Behandlung eines Knock-out-Produkts, ein sogenanntes Turbo- Zertifikat auf den Goldpreis mit grundsätzlich unbegrenzter Laufzeit.
Bei solchen Knock-out-Produkten verliert der Anleger sein Recht, zu bestimmten Terminen einen Differenzausgleich verlangen zu können, wenn der Basiswert des Zertifikats – hier der Goldpreis – unter einen festgelegten Schwellenwert absinkt.
Die Emittentin wäre im entschiedenen Fall aber zum Rückkauf der Zertifikate verpflichtet gewesen, wenn der Anleger die Zertifikate innerhalb einer festgelegten Frist nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses der Emittentin zum Ankauf angeboten hätte. Der Anleger hatte jedoch von seinem Recht, die Zertifikate zum Rückkauf anzudienen, keinen Gebrauch gemacht.
Daher musste er die Papiere nach Verstreichen der Frist als wertlos aus dem Depot ausbuchen. Das Gericht musste entscheiden, ob der Verfall des Zertifikats zu einem steuerlich relevanten Verlust aus einem sogenannten privaten Veräußerungsgeschäft geführt hat.
Die Entscheidung betrifft ausgelaufenes Recht
Sie kann aber Signalwirkung für die Abgeltungssteuer entfalten. Gestritten wurde um die steuerliche Behandlung eines Knock-out-Produkts, ein sogenanntes Turbo- Zertifikat auf den Goldpreis mit grundsätzlich unbegrenzter Laufzeit.
Bei solchen Knock-out-Produkten verliert der Anleger sein Recht, zu bestimmten Terminen einen Differenzausgleich verlangen zu können, wenn der Basiswert des Zertifikats – hier der Goldpreis – unter einen festgelegten Schwellenwert absinkt.
Die Emittentin wäre im entschiedenen Fall aber zum Rückkauf der Zertifikate verpflichtet gewesen, wenn der Anleger die Zertifikate innerhalb einer festgelegten Frist nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses der Emittentin zum Ankauf angeboten hätte. Der Anleger hatte jedoch von seinem Recht, die Zertifikate zum Rückkauf anzudienen, keinen Gebrauch gemacht.
Daher musste er die Papiere nach Verstreichen der Frist als wertlos aus dem Depot ausbuchen. Das Gericht musste entscheiden, ob der Verfall des Zertifikats zu einem steuerlich relevanten Verlust aus einem sogenannten privaten Veräußerungsgeschäft geführt hat.