Steuerliche Risiken bei Cross-Border-Geschäften
„Auf Anleger kommt die Pflicht zum Tätigwerden zu“
Steuer-CDs, Schwarzgeldkonten, Cum-Ex-Deals und zuletzt die Panama Papers – wer kennt die Begriffe und die dazugehörigen Ereignisse nicht? Es sind häufig Skandale, die den Umgang mit grenzüberschreitenden Anlagegeschäfte in den vergangenen Jahren geprägt haben. Wer eine Briefkastenfirma hat, ist dadurch bereits vorverurteilt.
Steuerberater Oliver Schultze (l.), Family Officer Ralph Kempcke und Rechtsanwalt Michael Olfen