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Steuern: Altverluste nicht ungenutzt verfallen lassen

Guido vom Schemm, Geschäftsführer der Merito Asset Management GmbH
Guido vom Schemm, Geschäftsführer der Merito Asset Management GmbH
Wer rechtzeitig vor Einführung der Abgeltungssteuer in 2008 seine Finanzen geordnet hat, konnte mit dem Verkauf verlustträchtiger Papiere in der Spekulationsfrist einen Verlustvortrag beim Finanzamt aufbauen. Nun rückt für Privatanleger wieder ein Datum näher, bei dem es sich lohnt, genauer hinzuschauen.

Aufs Verfallsdatum achten

Denn die Altverluste haben ein „Verfallsdatum“. Sie können ab 2014 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie zum Beispiel Gewinne aus Immobilienverkäufen oder dem Handel mit physischen Edelmetallen, verrechnet werden.

Neben der steuerlichen Betrachtung, die ein Vermögensverwalter nicht leisten kann und soll, stellt sich die Frage, wie die passende Anlagestrategie aussehen kann, um noch in 2013 die Altverluste zu nutzen und zugleich sein Vermögen rentierlich anzulegen.

Verlust ist nicht gleich Verlust

Seit Einführung der Abgeltungssteuer muss zwischen sogenannten Altverlusten, die aus Geschäften vor 2009 entstanden sind und den Neuverlusten, die aus Geschäften seit Januar 2009 entstehen und direkt in den Verrechnungstöpfen bei der Bank geführt werden, unterschieden werden. Die Altverluste – sofern vorhanden – sind vom Finanzamt auf dem
Feststellungsbescheid bestätigt worden und können seit 2009 durch entstandene Veräußerungsgewinne steuerwirksam reduziert werden.

In diesem Jahr ist es allerdings letztmalig möglich, Steuern durch Gewinne aus Wertpapiergeschäften zurückzuholen. Dazu gehören Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, jedoch keine Zinsen und Dividenden. Ab 2014 ist die Verrechnung mit Depotgewinnen dann nicht mehr möglich.

Vorteile für konservative Anleger


Festverzinsliche Anleihen spielen besonders bei konservativen Anlegern eine große Rolle. Hier sind in den letzten Jahren durch die Niedrigzinspolitik beträchtliche Kursgewinne aufgelaufen, insbesondere länger laufende Anleihen stehen deutlich über pari. Sie sollten für einen vorzeitigen Verkauf zur Kursabsicherung und Renditeoptimierung auf den Prüfstand gestellt werden.

Bei Verkauf der Anleihen erhöhen die aufgelaufenen Stückzinsen zudem
den Veräußerungsgewinn. Auch bei Nullcouponanleihen oder Finanzinnovationen werden die erhaltenen Stückzinsen bei Verkauf als Kursgewinn behandelt.

Dividendentitel haben sich bewährt

Im Aktienbereich erfreuen sich Dividendentitel in turbulenten Börsenzeiten besonderer Beliebtheit. Nicht nur können die Ausschüttungen mögliche Kursrückgänge ausgleichen, vielmehr stellt eine nachhaltige Dividende ein Gütesiegel für die Ertragskraft und die Qualität eines Unternehmens dar. Black Rock hat in einer Analyse festgestellt, dass die Wertentwicklung deutscher Aktien in den letzten 43 Jahren allein auf die Dividendenzahlungen und deren Nachhaltigkeit zurückzuführen ist.

Die Investition in Dividendenaktien lässt sich durch den Kauf von Zertifikaten optimieren. Da bei diesen kein Anspruch auf Dividendenzahlung besteht, wird die Dividende als Kursabschlag berücksichtigt und kann als Veräußerungsgewinn vereinnahmt werden. Durch einen zusätzlichen Risikopuffer können mögliche Kursverluste abgefedert werden.

Auf dem aktuellen Kursniveau könnten auch Absicherungsstrategien doppelt punkten. Wer ein Aktiendepot hält, das steuerpflichtige Kursgewinne aufweist, kann sich mit Reverse-Zertifikaten oder Put-Optionsscheinen einerseits gegen unerwünschte Kursbewegungen nach unten absichern und andererseits die Veräußerungsgewinne nutzen. Bei Kursbewegungen nach unten oder nach oben werden entweder die Aktien oder die Gegenposition einen Gewinn ausweisen, der in 2013 steuerpflichtig verkauft werden kann.

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