Wer mit ETFs Gewinne erwirtschaftet, weiß: Am Fiskus kommt man nicht vorbei.

Seit dem Jahr 2018, mit der Einführung der Investmentsteuerreform, haben sich die Spielregeln für die Besteuerung von ETFs geändert. Ziel war es, das vertrackte Investmentsteuerrecht etwas zugänglicher zu gestalten und eine Gleichbehandlung der verschiedenen ETF-Typen sowohl inländischer als auch ausländischer Fonds sicherzustellen. 

Das Ergebnis ist eine gewisse Vereinfachung für Anleger und Finanzamt. Doch Vorsicht: Auch wenn die Reform einige Probleme beseitigt hat, gibt es immer noch genug Stolpersteine. 

In diesem Artikel werden drei Kernaspekte der ETF-Besteuerung beleuchtet:

  • erstens, die klassischen Steuern bei Ausschüttungen.
  • zweitens, der eher unbekannten Bereich der Vorabpauschale – was sie ist und was sie für deine Anlage bedeutet.
  • und schließlich, die Steuern beim Verkauf.

Klassische Steuern bei Ausschüttungen

Wenn du in ETFs investierst, wirst du früher oder später auf die Besteuerung von Ausschüttungen aufmerksam werden – zumindest, wenn du dich für eine ausschüttende ETF-Variante entscheidest. Aber keine Sorge, um die Abführung dieser Steuern musst du dich nicht selbst kümmern.

Sobald der ETF Erträge ausschüttet, zum Beispiel in Form von Dividenden, berechnet dein Broker oder die Depotbank die darauf anfallende Steuer und überweist sie direkt ans Finanzamt. Das bedeutet, dass die Beträge, die du auf deinem Konto siehst, bereits netto, also nach Steuerabzug, angezeigt werden.

 

Die Frage ist nun, wie sich diese Steuerlast zusammensetzt. Nehmen wir an, du hättest 10.000 Euro in einen ausschüttenden iShares MSCI World-ETF investiert. Dieser ETF hatte im Jahr 2023 eine Ausschüttungsrendite von 1,3 Prozent, was in unserem Beispiel also einer Ausschüttung von 130 Euro entspricht. Um die Steuern auf diese Ausschüttung zu berechnen, gehst du wie folgt vor:

  1. Zuerst berücksichtigst du die Teilfreistellung.
    Bei einem Aktien-ETF, der mehr als 51 Prozent in Aktien investiert, musst du nur auf 70 Prozent des Betrags Steuern zahlen. In unserem Beispiel sind das also 130 Euro * 0,7 = 91 Euro.

  2. Anschließend berechnest du die Abgeltungssteuer.
    Auf die 70 Prozent der Ausschüttungen wendest du den Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag an, der insgesamt bei 26,375 Prozent liegt.
    Fügen wir die Kirchensteuer nicht hinzu, ergibt das eine Steuerlast von 91 Euro * 0,26375 = 24 Euro.

Du siehst, die Steuern sind niedriger, als du dir vielleicht vorgestellt hast. Außerdem fallen diese Steuern, wie auch die beiden anderen folgenden Steuerarten, unter den Sparerpauschbetrag. Dieser lag für Singles im Jahr 2023 bei 1.000 Euro. Das bedeutet, dass alle Kapitaleinkünfte unterhalb dieses Betrags steuerfrei sind. In unserem Beispiel hätten wir also noch 909 Euro in diesem Jahr frei für weitere steuerfreie Kapitaleinkünfte.

 

Steuern auf die Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist ein wichtiger Aspekt, den du bei der Besteuerung von ETFs nicht außer Acht lassen solltest, vor allem, wenn es sich um thesaurierende ETFs handelt. Diese Pauschale stellt sicher, dass du auch ohne tatsächliche Ausschüttungen jährlich Steuern entrichtest.

Fragst du dich, wie das in der Praxis funktioniert?

Ganz einfach: Dein Broker nimmt dir auch hier die Arbeit ab und führt die entsprechenden Steuern direkt ab, selbst wenn es sich um ausländische ETFs handelt.

Die Steuern auf die Vorabpauschale zu berechnen, ist etwas komplizierter. Daher habe ich den Prozess in vier Schritte untergliedert:

  1. Basisertrag berechnen: Du multiplizierst den Wert deines ETFs zum Jahresanfang mit dem Basiszins, der jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Für das Jahr 2023 lag dieser beispielsweise bei 2,55 Prozent. Diesen Wert multiplizierst du mit dem Faktor 0,7, der im Investmentsteuergesetz fix festgelegt ist.

  2. Vergleich zum Wertzuwachs: Nun vergleichst du diesen Basisertrag mit dem tatsächlichen Wertzuwachs deines ETFs für das Steuerjahr. Falls der Wertzuwachs niedriger ist, rechnest du mit diesem Wert weiter. Falls der Wertzuwachs negativ war, dein ETF also Verluste gemacht hat, fällt keine Vorabpauschale an. 

  3. Ausschüttungen abziehen: Falls vorhanden, ziehst du von dieser Vorabpauschale die Ausschüttungen ab.

  4. Steuern auf die Vorabpauschale: Die Vorabpauschale wird dann, wie auch die Ausschüttungen und der Verkauf von ETFs, mit der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (26,375 Prozent) und eventuell noch der Kirchensteuer versteuert. Auch hier greift wieder die Teilfreistellung. Die Vorabpauschale auf einen Aktien-ETF musst du somit nur zu 70 Prozent versteuern.

Rechnen wir die Schritte für das Jahr 2023 mal anhand eines thesaurierenden MSCI Worlds beispielhaft durch. Du warst das ganze Jahr über mit 10.000 Euro investiert und der ETF hatte ungefähr einen Wertzuwachs von 20 Prozent.

  1. Basisertrag berechnen:  10.000 Euro * 0,0255 * 0,7 = 178,50 Euro

  2. Vergleich zum Wertzuwachs: Der Wertzuwachs (2.000 Euro) ist deutlich höher als der Basisertrag. Wir rechnen also mit dem Basisertrag weiter.

  3. Ausschüttungen abziehen: Es gab keine Ausschüttungen, da es sich um einen thesaurierenden ETF handelt.

  4. Steuern auf die Vorabpauschale: 178,50 Euro * 0,26375 * 0,7 = 32,96 Euro

Obwohl du mit deinem Investment in den MSCI World also eine Rendite von 2.000 Euro erwirtschaftet hast, fällt die Vorabpauschale recht gering aus. Außerdem übernimmt auch hier dein Broker die Arbeit für dich, indem er die erforderlichen Beträge selbstständig von deinem Verrechnungskonto abbucht – achte also darauf, dass dieses stets genug Deckung hat.

 

Steuern beim Verkauf

Wenn du deine ETF-Anteile mit Gewinn verkaufst, der Verkaufspreis also über dem Kaufpreis liegt, realisierst du einen sogenannten Veräußerungsgewinn. Auf diesen Gewinn wird dann, abzüglich der bereits versteuerten Vorabpauschale, die Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Aber nun mal ganz konkret: Nehmen wir an, du verkaufst dein 10.000 Euro-Investment in den MSCI World aus dem vorherigen Kapitel und hättest die oben berechneten 32,96 Euro Steuern auf die Vorabpauschale bereits gezahlt.

Dann würden sich die Steuern für den Verkauf wie folgt berechnen:

  1. Vom Gewinn ziehst du die oben berechnete Vorabpauschale ab, also: 2.000 Euro - 178,5 Euro = 1.821,50 Euro

  2. Da es sich um einen Aktien-ETF handelt, wenden wir auch hier die Teilfreistellung an. Also: 1.821,50 Euro * 0,70 = 1.275,05 Euro

  3. Auf diesen Wert bezahlen wir dann unsere Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
    Ohne die letztere wären das in unserem Beispiel also 1.275,05 Euro * 0,26375 = 336,29 Euro

Mehr Informationen, wie viele Steuern du auf deine ETF-Erträge zahlen musst, findest du auch beim ETF-Steuerrechner von Zendepot.

 

Doch bevor es ans Zahlen geht, nicht vergessen: Auch beim Verkauf greift natürlich der jährliche Sparerpauschbetrag. Dieser Freibetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro und für verheiratete Paare 2.000 Euro. Einkünfte bis zu diesen Beträgen sind steuerfrei.

Das bedeutet, wenn du noch keine anderen Kapitaleinkünfte in diesem Jahr realisiert hast, kannst du bis zu 1.000 Euro Gewinn aus dem Verkauf deiner ETF-Anteile vollkommen steuerfrei einstreichen.

Wichtig ist, dass du deinem Broker oder deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst, damit der Sparerpauschbetrag auch angewendet wird. Solltest du mehrere Bankverbindungen haben, denk daran, dass du den Sparerpauschbetrag klug aufteilen kannst. Dabei solltest du schauen, wo voraussichtlich die höheren Kapitaleinkünfte anfallen, um den Freibetrag optimal zu nutzen. So kannst du deiner Steuerlast ein Stück weit selbst steuern!

 

Fazit zu ETFs und Steuern

Ganz egal, ob du dich für thesaurierende oder ausschüttende ETFs entscheidest: Sobald deine Investments Erträge erzielen, musst du darauf Steuern zahlen. Doch lass dich davon nicht abschrecken! Mit dem Verständnis darüber, wie Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufserlöse besteuert werden, kannst du deine Investitionen gezielt planen und Überraschungen vermeiden.

Bedenke auch, dass die Steuern letztendlich nur einen kleinen Teil deiner Gesamtrendite schmälern. Während du nach Wegen suchst, um deine Steuerlast zu optimieren – beispielsweise den vollen Einsatz deines Sparerpauschbetrags – solltest du dein Hauptaugenmerk auf eine kluge Investitionsstrategie legen. Langfristiges und diversifiziertes Anlegen zahlt sich oft mehr aus als das ständige Ringen um kleinere Steuervorteile.

Über den Autor

Alexander Baetz hatte sein ETF-Debüt mit 18 Jahren: Damals fragte er sich, wie er sein erstes Gehalt mit möglichst wenig Aufwand investieren kann, damit es langfristig für ihn arbeitet. 2018 schloss er sein Wirtschaftsinformatik-Studium ab und betreibt seitdem den Blog PrivacyTutor. In 2022 übernahm er dann zusammen mit seinen Mitgründern Zendepot. Auf dem Finanzportal zeigen sie mithilfe von Ratgebern und Rechnern, wie man in Eigenregie entspannt in ETFs investiert.