LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AnalysenLesedauer: 3 Minuten

Mit einer Investmentpolice Steuern sparen bei Weihnachtsgeschenken

Große Geschenke
Große Geschenke: Bei höheren Geldbeträgen kann die Verpackung wichtig sein | Foto: Imago Images / Peter Widmann
Stefan Brähler
Foto: Confidema

Zugegeben, wir reden hier nicht gerade von den üblichen Weihnachtspräsenten. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder liegen bei 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro. Diese üppigen Beträge machen für vermögende Familien eine komfortable und steuerfreie Vermögensweitergabe möglich. Gerade bei größeren Geldbeträgen oder Wertpapieren in der Vermögensverwaltung ist es bei langfristiger Anlage sinnvoll, ein Depot zusätzlich mit einer Investmentpolice aufzuwerten. Dort winken zahlreiche Extras für Schenker und Beschenkten.

Denn vielen Schenkern kommt es nicht nur auf die „leuchtenden Augen“ der glücklichen Empfänger an. Oft soll das Geschenk auch gut und sinnvoll verwendet werden. Dafür kann der Schenker sich zum Beispiel ein Mitspracherecht einräumen. Nicht nur bei der Auswahl von Anlagestrategie oder Vermögensverwalter. Auch bei der Frage, wofür das Geld vielleicht verwendet wird, kann er zukünftig mitreden. Oder er legt fest, dass das Geschenk – im übertragenen Sinne – erst später geöffnet werden darf, zum Beispiel erst zum 30. Geburtstag des Enkelkinds.

Zusatzgeschenke vom Fiskus

Bei Investmentpolicen beteiligt sich der Fiskus mit Zusatzgeschenken bei der Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Während der Laufzeit bleiben diese steuerfrei. Das Vermögen wird also nicht durch Steuerabflüsse gemindert und kann langfristig von höheren Zinseszinseffekten profitieren. Auch bei Umschichtungen bleiben realisierte Kursgewinne abgeltungssteuerfrei. Das heißt, weder Kunde noch Vermögensverwalter müssen steuerliche Überlegungen bei Anlageentscheidungen berücksichtigen. Verstirbt der Schenker, bleiben die Erträge vollständig abgeltungs- und einkommensteuerfrei. So können über viele Jahre steuerfreie Erträge realisiert werden. Die Erben können die Auszahlung erhalten oder die Wertpapiere in ein eigenes Depot übertragen bekommen. 

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.


Auch wenn der Schenker viele „Päckchen“ zu verteilen hat, sprich es mehrere Beschenkte geben wird: Das Vermögen kann wie bisher als Ganzes in einem Depot weiter verwaltet werden. Nicht jeder Beschenkte braucht ein eigenes Depot. Das macht die Vermögensverwaltung einfacher und kostengünstiger.

Investmentpolice bereitet mehrfach Freude

Und was ist, wenn das Geschenk „umgetauscht“, das heißt vor Fälligkeit eingelöst werden soll? Kein Problem bei kundenfreundlichen Anbietern. Das Enkelkind braucht eine Auszahlung und der Opa ist einverstanden? Eine Teilkündigung – ohne Fristen oder extra Kosten – ist jederzeit möglich und binnen weniger Tage auf dem Konto. Das Geschenk wird doch irgendwann ganz gebraucht, zum Beispiel als Startkapital für eine Immobilie? Selbstverständlich, es gibt keine Mindestlaufzeiten, auch eine komplette Vertragsauflösung ist ohne zusätzliche Kosten jederzeit machbar.

Freilich bedeutet eine Investmentpolice mehr Erstaufwand als ein Geldkuvert oder eine Überweisung. Kleinere Geldgeschenke, die voraussichtlich zeitnah auch ausgegeben werden, gehören deshalb tatsächlich am 24. unter den Tannenbaum. Bei Einmalanlagen ab 100.000 Euro kann die Hinzunahme einer Investmentpolice den Beschenkten aber langfristig mehrfach Freude machen.


Über den Autor:
Stefan Brähler ist Geschäftsführer von Confidema mit Sitz in Oberursel und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion