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Gerd Kommer und Jonas Schweizer Steuern sparen durch Buy-and-Hold

Entspannte Menschen auf dem Tempelhofer Feld in Berlin
Entspannte Menschen auf dem Tempelhofer Feld in Berlin: Den Steuervorteil von Buy-and-hold-Anlagen erläutern Gerd Kommer und Jonas Schweizer anhand zweier Anlegerinnen mit unterschiedlichem Investment-Ansatz. | Foto: imago images / Jürgen Held

Dass Buy-and-Hold (B&H) dazu beiträgt, die Nebenkosten eines Kapitalmarktportfolios niedrig zu halten, das wissen inzwischen die allermeisten Privatanleger. Niedrige Nebenkosten wiederum führen unter sonst gleichen Umständen auf lange Sicht zu einem deutlich höheren Endvermögen.

Noch viel zu wenige Anleger hingegen kennen den Steuervorteil von B&H, der – ebenso wie niedrige laufende Kosten – eine beträchtliche Verbesserung bei Nettorendite und Endvermögen bewirkt.

Den meisten von uns ist bewusst, dass es wirtschaftlich vorteilhaft ist, eine gegebene Steuerzahlung – soweit rechtlich zulässig – in die Zukunft zu verschieben. Oft wird das damit begründet, man müsse den Abfluss von „Steuerliquidität“ verhindern. Diese sogar von Steuerberatern vorgebrachte Erklärung ist jedoch allenfalls halb richtig. Nur halbrichtig, weil sie einen zumeist eher unwichtigen Randaspekt – das Hinausschieben eines irgendwann sowieso stattfindenden Liquiditätsabflusses – zur Haupterklärung aufbauscht. Die tatsächliche Haupterklärung für die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit von in die Zukunft verschobenen Steuerzahlungen besteht in dem damit bewirkten steuerlichen Barwerteffekt. Was sich dahinter verbirgt, erläutern wir nachfolgend.

Bekanntlich werden Kursgewinne bei Aktien erst bei Realisierung, also zum Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Im Fachjargon nennt man das die „nachgelagerte Besteuerung von Wertsteigerungsgewinnen“. Sie ist zu unterscheiden von der laufenden, sofortigen Besteuerung von Dividenden. Dividenden werden stets sofort beziehungsweise jährlich versteuert. Das trifft sowohl auf einzelne Aktien als auch Aktienfonds zu (bei Fonds, einschließlich ETFs, ist die Unterscheidung zwischen ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds hierbei im Prinzip unerheblich.)

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Der steuerliche Barwerteffekt von B&H lässt sich am einfachsten anhand konkreter Zahlen illustrieren. Wir unterstellen dafür, dass eine Aktie X oder ein diversifiziertes Aktienportfolio, wie etwa ein ETF auf den MSCI World Index, eine langfristig durchschnittliche Kursrendite von 6 Prozent per annum und eine Dividendenrendite von 2,5 Prozent p.a. hat, also eine Gesamtrendite von 8,5 Prozent. Die hier angenommene Dividendenrendite von 2,5 Prozent entspricht ziemlich genau dem Durchschnittswert beim MSCI World-Index in den vergangenen 20 Jahren.

Wie wir gleich sehen werden, macht es für die effektive Steuerquote und damit die tatsächliche Nachsteuerrendite einen enormen Unterschied, ob die 6 Prozent Kursrendite am Ende jedes Kalenderjahres besteuert werden – wie bei einem typischen aktiven Anleger – oder erst nach beispielsweise 30 Jahren beim Verkauf der Aktie oder des ETF-Anteils – wie bei einem disziplinierten B&H-Investor.

Bei einem typischen aktiven Anleger erfolgt die Besteuerung der Kursgewinne sofort, das heißt jährlich, weil er den größten Teil seiner Wertpapiere weniger als zwölf Monate oder jedenfalls nicht viel mehr als zwölf Monate hält, er also fortlaufend Gewinne realisiert.

Im Gegensatz dazu erfolgt bei einem disziplinierten B&H-Anleger die Besteuerung, die tatsächliche Abführung der mit jedem Euro Kursgewinn entstandenen latenten Steuerschuld, vielleicht erst nach 20 oder 30 Jahren. Oder noch später – eben wenn das Investment verkauft wird, weil der Anleger (oder sein Erbe) den Erlös verkonsumieren oder anderweitig nutzen möchte.

Jetzt die finanzielle Krux: Durch die nicht jährliche, sondern nachgelagerte Versteuerung von Kursgewinnen im Falle von B&H kann der Anleger den Steuerbetrag, den er in einem gegebenen Jahr erst einmal nicht abführen muss, auch danach noch investieren, sodass dieser Betrag weiterhin für ihn arbeitet und damit Erträge produziert. Die hätte es bei jährlich-sofortiger Besteuerung nicht gegeben, obwohl auch hier ganz am Ende der Betrachtungsperiode der (gleiche) Steuerbetrag an den Staat überwiesen werden muss. Dieses oft übersehene Detail erzeugt den steuerlichen Barwertvorteil. (Eine allgemeine Erklärung der ökonomischen Barwertmethode befindet sich am Ende dieses Beitrags für Leser, die damit noch nicht vertraut sind und den Sachverhalt genau verstehen wollen.)

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