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Aktualisiert am 27.01.2020 - 11:40 Uhrin FondsLesedauer: 1 Minute

Steueroptimierte Geldmarktfonds: Es wird noch komplizierter

Das Bundesministerium der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen
in Berlin, Quelle: Fotolia

Er muss im Rahmen seiner Steuererklärung den Gewinn aus dem Geldmarktfonds nachträglich mit der Kapitalertragssteuer nach altem Recht versteuern. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor, mit dem das Ministerium den Aufwand für depotführende Institute begrenzen will. Hintergrund: Ein steueroptimierter Geldmarktfonds liegt per Gesetz vor, wenn die Reingewinne aus Termin- und Wertpapiergeschäften die ordentlichen Erträge (meist Zinsen) übersteigen und letztendlich doch nur eine geldmarktähnliche Rendite herauskommt. Maßgeblich dafür ist der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr, das vor dem 19. September endete. Hat ein Anleger den Fonds vor dem 19. September 2008 gekauft, unterliegen bis zum 10. Januar 2011 lediglich die Zinserträge der Abgeltungssteuer. Wer ab diesem Datum gekauft hat, genießt keinen Bestandsschutz. Weitere Informationen:
Internetseite des BMF zur Abgeltungssteuer

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