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Steuerrückstände: Verwandtschaftshilfe kann teuer werden

Weil sie für ihren insolventen Neffen und dessen Frau ein Konto eröffnete und dem Ehepaar damit half, die Einnahmen vor dem Gläubiger – in diesem Fall dem Finanzamt – zu verstecken, muss eine Frau nun die Steuerschulden ihres Neffen übernehmen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 5 K 1186/12).

Der Neffe und seine Frau – beide selbständige Handelsvertreter – hatten beim Finanzamt Steuerrückstände von fast 300.000 Euro. Aufgrund dieser hohen Schulden und der negativen Schufa-Einträge war es ihnen nicht mehr möglich, ein eigenes Konto zu eröffnen. Daraufhin eröffnete ihre Tante ein Konto auf ihren eigenen Namen und erteilte ihrem Neffen unbeschränkte Verfügungsvollmacht. Der Neffe und seine Frau wiesen ihre Auftraggeber an, Provisionen und Honorare auf dieses Konto zu überweisen. Dadurch konnte das Finanzamt die Einkünfte des Ehepaares nicht pfänden.

Dann meldete sich die Finanzbehörde bei der Tante, bezeichnete ihr Vorgehen als „anfechtbare Handlungen“ und kündigte an, dagegen vorzugehen. Daraufhin löste die Tante zwar das Konto auf, eröffnete aber zeitgleich ein Konto bei einer anderen Bank. Auch dort bekam der Neffe die Verfügungsvollmacht. Auf dieses Konto gingen dann Provisionen und andere Einkünfte für den Neffen und seine Frau ein.

Wie angekündigt nahm das Finanzamt die Tante daraufhin in Anspruch. Die Behörde schickte ihr sogenannte Anfechtungs- und Duldungsbescheide und verlangte von ihr Wertersatz für entgangene Steuerschulden der beiden Verwandten. Sie habe gewusst, dass ihr Neffe und dessen Frau die Absicht hätten, ihre Gläubiger zu benachteiligen, warf das Finanzamt der Tante vor.

Die Tante legte Einspruch ein, der erfolglos blieb. Ihre Klage vor dem Finanzgericht hatte ebenfalls keinen Erfolg. Auch das Finanzgericht vertrat die Auffassung, dass die Anweisungen des Neffen und seiner Ehefrau an ihre Auftraggeber, Zahlungen auf das Konto der Klägerin zu leisten, anfechtbare Rechtshandlungen waren. Genauso wie das Finanzamt warfen auch die Richter der Klägerin vor, ihren Verwandten wissentlich geholfen zu haben, Vermögen vor Gläubigern zu schützen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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