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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Steuerstundung über 6b-Fonds: Doch keine Abschaffung?

Der Bundesrat hatte im Juli 2010 beschlossen, sogenannte Paragraf 6b-Fonds abzuschaffen. Ab Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 sollte damit die Möglichkeit der steuerbegünstigten Reinvestition in diese geschlossenen Fonds mit dem Zweck, Zwangsauflösung und Nachversteuerung von nach Paragraf 6b EStG gebildeten Rücklagen zu vermeiden, entfallen.

Doch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz ist der Paragraf 6b nicht berührt. Der Bundestag hat die Einschränkung der Reinvestitionsmöglichkeit nicht übernommen. „Daher sind Reinvestitionen, zum Beispiel aus Verkäufen landwirtschaftlicher Grundstücke, weiterhin möglich“, sagt Jürgen Jost, SLC 2 GmbH & Co. KG und Initiator von 6b-Projekten.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Jahressteuergesetz dargelegt, dass in der Praxis aufgrund der Formulierung des Bundesrates die Landwirtschaft Hauptleidtragender der Neuregelung gewesen wäre, „da typische und sinnvolle Investitionsvorgänge landwirtschaftlicher Betriebe steuerlich benachteiligt worden wären.“

Endgültig ist das Thema jedoch nicht vom Tisch. Die SPD-Fraktion des Bundestages hat in den Beratungen des Finanzausschusses die Erwartung an die Bundesregierung unterstrichen, „dass die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zum Themenkomplex der Paragraf 6b-Fonds sehr zeitnah erfolgen müsse. Die steuerliche Begünstigung von Einlagen in solche Fonds habe Konsequenzen, über die im Detail dringend beraten werden müsse.“

Fazit: Die Investitionen nach dem 6b-Modell sind auch weiterhin möglich, wie lange noch steht jedoch dahin. „Anlegern ist zu raten, anstehende Investitionen nach dem 6b-Modell in sichere Tücher zu bringen, solange noch Zeit dafür ist“, rät Initiator Jost.

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