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Steuertipp 6 % Zinsen mit freiwilliger Steuererklärung

6 % Zinsen mit freiwilliger Steuererklärung
Foto: pixabay.com

Deutsche Steuerzahler können das Finanzamt als Geldanlageinstitut nutzen. Wenn sie Ihre Steuererklärung nämlich sehr spät abgeben, winken hohe Zinsen: 6 Prozent pro Jahr zahlt das Finanzamt.

Das „Angebot“ gilt aber nur unter folgenden Voraussetzungen:  

  1. Man ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, sondern nutzt die Möglichkeit der freiwilligen Steuererklärung
  2. Man hat auch im Vorjahr keine Steuererklärung abgegeben
  3. Man erhält eine Steuererstattung


0,5 Prozent Verzinsung pro Monat

Nicht jeder kann sich aussuchen, ob und wann er seine Steuererklärung abgibt. Dieses Privileg ist fast ausschließlich Arbeitnehmern vorbehalten. Diese haben 4 Jahre Zeit, die Einkommensteuererklärung einzureichen. Ein Arbeitnehmer kann sich mit der Steuererklärung 2016 also bis zum 31.12.2020 Zeit lassen.

Eine Steuererstattung verzinst das Finanzamt mit 0,5 Prozent je angefangenen Monat. Im Jahr sind das immerhin 6 Prozent Zinsen. Allerdings gibt es für die ersten 15 Monate keine Zinsen. Für die Steuererklärung 2016 bedeutet das: Erst ab April 2018 beginnt die Verzinsung.

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Rechenbeispiel für Steuer-Füchse

Wieviel Geld sie mit diesem Trick zusätzlich kassieren, verdeutlicht ein Rechenbeispiel des Steuerblogs „felix1.de“. Dabei wird unterstellt, dass die Erstattung von Steuern in Höhe von 2.000 Euro für das Jahr 2016 erst am 2. März 2021 erfolgt.

  • 01.01.2017 bis zum 31.03.2018: Die ersten 15 Monate keine Zinsen
  • 01.04.2018 bis zum 31.12.2018: 0,5 Prozent je Monat, also 90 Euro
  • 01.01.2019 bis zum 31.12.2020: 0,5 Prozent je Monat, also 240 Euro
  • 01.04.2021 bis zum 02.03.2021: 0,5 Prozent je Monat, also 30 Euro

Insgesamt ergibt sich eine stattliche Summe von 360 Euro.

Übrigens: Das Finanzamt kennt keine Zinseszinsen. Man erhält deshalb nur Zinsen auf die Steuererstattung, jedoch nicht auf die Zinsen.

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