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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Steuertipp: Unterhaltskosten mit dem Finanzamt teilen

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Grundsätzlich sollte man bei Unterhaltszahlungen auch die Schenkungsteuer im Blick haben. Danach müssen Unterhaltszahlungen beispielsweise immer angemessen sein; andernfalls können Zahlungen bei Überschreiten der Freibeträge schenkungssteuerpflichtig werden.

Bei Unterhaltszuwendungen ins Ausland ist Weitblick gefragt. Zum einen gelten erhöhte Nachweisanforderungen, um die Bedürftigkeit des Angehörigen zu belegen. Zum anderen reduziert sich die Höchstgrenze unter Umständen deutlich. Sind die Lebenshaltungskosten niedriger als in Deutschland, unterstellen die Finanzbehörden einen geringeren Unterhaltsbedarf und erkennen nur einen Bruchteil der Kosten an. Wer laufende Unterhaltszahlungen für Angehörige oder nahe stehende Personen plant, sollte grundsätzlich vorab steuerlichen Rat einholen. So lassen sich alle Gestaltungsoptionen prüfen und vorteilhaft nutzen. In jedem Fall sind Unterhaltszahlungen genau zu dokumentieren, um sie glaubhaft nachweisen zu können. Andernfalls gehen womöglich attraktive Steuervorteile verloren.


Zur Autorin: Stephanie Thomas ist Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz in Mönchengladbach. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen bei Themen wie Nachfolgeplanung, Umstrukturierung und Verfahrensfragen.

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