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Steuertipps: Was zum Jahreswechsel noch zu tun ist

Fristen

Veranlagungsanträge: Der ehemalige Lohnsteuerausgleich heißt nun Veranlagungsantrag.  Dieser kann noch für die vergangenen vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Er entspricht einer Steuererklärung, basiert aber auf Freiwilligkeit. Wer also noch für 2008 Steuern zurückfordern möchte, hat noch bis zum Jahresende damit Zeit. Auch die verpflichtende Steuererklärung kann maximal vier Jahre rückwirkend eingereicht werden, auch hier wäre der Stichtag für 2008 also der 31. Dezember dieses Jahres.

Wohnungsbauprämie: Bausparer können eine Prämie für ihre Bausparverträge  bis zum Jahresende noch rückwirkend für 2010 und 2011 beantragen.

Riester-Zulagen: Auch Riester-Sparer haben noch bis zum Jahresende Zeit, ihre Zulagen für 2010 und 2011 nachträglich zu beanspruchen.

Tricks

Handwerker: Bis zu 6.000 Euro an Lohnkosten für Handwerker können private Haushalte jährlich von der Steuer absetzen. Bei größeren Reparaturen können die Kosten aber schnell darüber liegen. Teilt man die Rechnung nun in zwei Teile auf, die in verschiedenen Jahren gezahlt werden, hat man den Freibetrag auf 12.000 Euro angehoben.

Unterhaltszahlungen: Personen die bedürftigen Angehörigen helfen, können bis zu 8.004 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Sollte dieser Betrag noch nicht erreicht sein, kann man schon im Voraus Geld für 2013 überweisen, und damit die Freibetragsgrenze ausschöpfen.
    
Tipps

Lohnsteuerkarte: Auch 2013 kommt die angekündigte elektronische Version der Lohnsteuerkarte voraussichtlich nicht. Demzufolge haben die alten Papier-Karten weiterhin Bestand. Jedoch können schon jetzt die Freibeträge für die elektronische Erfassung angegeben werden. Das bietet sich an, da die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte sehr schnell über die Bühne gehen wird. Ein frühzeitiges Handeln erspart also Stress.

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