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Stichtag 1. Juni: Geschlossene Fonds sind nun Finanzinstrumente

in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) gelten geschlossene Fonds ab heute als Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie dem Kreditwesengesetz (KWG). Vermittler, die als gebundene Agenten eines Haftungsdachs agieren, können zukünftig geschlossene Fonds ausschließlich über ihr Haftungsdach vermitteln. Sie müssen ihre Kunden bei der Vermittlung beraten und eine Plausibilitätsprüfung vornehmen.

Vermittler nach § 34c GewO hingegen können noch bis zum Jahresende geschlossenen Fonds ohne Beratung vermitteln. 2013 tritt dann die Regulierung durch den neuen § 34f GewO in Kraft, demnach jeder Finanzdienstleister eine „objekt- und anlegergerechte Beratung“ nach WpHG vollziehen muss. Eine reine Vermittlung ohne Beratung ist dann nicht mehr erlaubt. >> Weitere Informationen finden Sie hier
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