Stichtag 1. Juni: Geschlossene Fonds sind nun Finanzinstrumente
Vermittler nach § 34c GewO hingegen können noch bis zum Jahresende geschlossenen Fonds ohne Beratung vermitteln. 2013 tritt dann die Regulierung durch den neuen § 34f GewO in Kraft, demnach jeder Finanzdienstleister eine „objekt- und anlegergerechte Beratung“ nach WpHG vollziehen muss. Eine reine Vermittlung ohne Beratung ist dann nicht mehr erlaubt. >> Weitere Informationen finden Sie hier
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