Stichtag 31. Dezember Diese 7 Änderungen ergeben sich 2017 für Versicherungskunden
2. Neue Steuerregeln bei Auszahlungen aus Rentenversicherungen
Über 60-Jährige, die nach dem Jahr 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und sich nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit eine Einmalzahlung auszahlen lassen, müssen die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
Erträge aus Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleiben dagegen weiterhin steuerfrei.
Rentenzahlungen werden unverändert mit dem Ertragsanteil versteuert, der vom Alter des Versicherten abhängt.
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