Stichtag 31. Dezember Diese 7 Änderungen ergeben sich 2017 für Versicherungskunden
4. Höhere Förderung für betriebliche Altersvorsorge
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung soll im Westen von 74.400 auf 76.200 Euro und im Osten von 64.800 auf 68.400 Euro steigen.
Damit können Arbeitgeber einen höheren Gehaltsanteil steuer- und abgabefrei in betriebliche Vorsorgeprodukte legen. Der geförderte Höchstbetrag klettert von 2.976 auf 3.048 Euro pro Jahr.
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