Stichtag 31. Dezember Diese 7 Änderungen ergeben sich 2017 für Versicherungskunden
5. Höhere Förderung für die Basisrente
Rürup-Renten-Inhaber können im kommenden Jahr einen höheren Anteil ihrer Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Hallo, Herr Kaiser!
Bis zu 19.624 Euro sind dann abzugsfähig - aktuell sind es 18.669 Euro. Für Ehegatten gelten die doppelten Beträge.
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