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in Aus der VersicherungsbrancheLesedauer: 5 Minuten

Stichtag 31. Dezember Diese 7 Änderungen ergeben sich 2017 für Versicherungskunden

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5. Höhere Förderung für die Basisrente

Rürup-Renten-Inhaber können im kommenden Jahr einen höheren Anteil ihrer Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

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Bis zu 19.624 Euro sind dann abzugsfähig - aktuell sind es 18.669 Euro. Für Ehegatten gelten die doppelten Beträge.

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