Stichtag 31. Dezember Diese 7 Änderungen ergeben sich 2017 für Versicherungskunden
6. Höhere Beitragsbemessungsgrenze und GKV-Versicherungspflichtgrenze
Die Grenze, ab der angestellte Versicherte sich privat versichern dürfen, steigt: Bislang lag sie bei 56.250 Euro Jahresverdienst brutto. Zum 1. Januar wird sie auf 57.600 Euro heraufgesetzt.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte wird heraufgesetzt: von 50.850 auf zukünftig 52.200 Euro.
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