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Stichtag 31. Dezember Diese 7 Änderungen ergeben sich 2017 für Versicherungskunden

Von in Aus der VersicherungsbrancheLesedauer: 5 Minuten
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7. Statt Pflegestufen jetzt Pflegegrade und neue Obergrenze für Pflegegeld

Anstelle von drei Pflegestufen werden Pflegebedürftige ab 2017 nach fünf Pflegegraden unterteilt. Personen mit bereits festgestellter Pflegestufe erhalten ihre Leistungen weiterhin oder werden im Zweifelsfall in den nächsthöheren Pflegegrad heraufgestuft.

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Um die Anpassungen finanzieren zu können, müssen Versicherte ab 2017 auch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen: Gesetzlich Versicherte zahlen statt 2,35 dann 2,55 Prozent, Kinderlose statt 2,6 dann 2,8 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 4.237,50 auf 4.350 Euro. In der privaten Pflegeversicherung richten sich die Beiträge nach Lebensalter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Durchschnittlich 37 Euro werden für einen privat versicherten Angestellten 2017 monatlich fällig.

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