Stichtag nach dem Kleinanlegerschutzgesetz Heute endet die Übergangsfrist für die Vermittlung bestimmter Direktinvestments
Und was ist mit den Vermittlern von Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen?
Vermittler von Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen haben etwas mehr Zeit. Denn sie müssen eine Erlaubnis gem. §34f GewO Kategorie III (Vermögensanlagen) bis Dezember beantragt haben. Wenn noch der Sachkundenachweis fehlen sollte, kann dieser sogar bis 12 Monate nach Gesetzesverkündigung nachgereich werden, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des Vermittlerverbands AfW.
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.