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Stiftungsanlage Aktienanteil sollte 30 Prozent übersteigen dürfen

in AktienLesedauer: 3 Minuten
Aktienanteil sollte 30 Prozent übersteigen dürfen
Stiftungen sollten einen Teil ihres Vermögens in Aktien anlegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Aktieninstitutes und UBS Deutschland im Auftrag von der Stiftung Lindauer Nobelpreisträgertagung. Langfristig bringe demnach ein solches Investment höhere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere und helfe Stiftungen bei ihrer gemeinnützigen Arbeit. Laut den Autoren konzentrieren sich Stiftungen bei der Vermögensanlage hauptsächlich auf festverzinsliche Wertpapiere mit bester Bonität, da diese Anlageklasse gleichmäßige Erträge liefere, womit sich die Stiftungsarbeit gut planen lasse. Zudem unterliegen Stiftungen zwei grundlegenden Prinzipien. Zum einen gibt es den Auftrag des Vermögenserhalts und gleichzeitig die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben. Das kann eine Stiftung aber nur leisten, wenn sie über den Vermögenserhalt hinaus genug Erträge generieren kann. Aktien als Alternative geeignet Und an dieser Stelle stehen die Vermögensverwalter vor einem Dilemma. Um mehr Erträge zu generieren, müssten sie ein größeres Risiko eingehen, was wiederum gegen den Vermögenserhalt spricht. Setzen sie zu stark auf festverzinsliche Wertpapiere, haben sie wegen der begrenzten Laufzeiten ein Wiederanlagerisiko und bei einem länger anhaltenden Niedrigzins ein Ertragsproblem. Um dieses Dilemma aufzulösen, empfehlen die Autoren der Studie, Aktien als Alternative in Betracht zu ziehen. Zur Begründung heißt es, Aktien erzielen langfristig eine höhere Rendite als festverzinsliche Wertpapiere. Zudem passt der Langfristcharakter von Stiftungen zu dem von Aktien und Aktienfonds. Und das nicht nur in einem Niedrigzinsumfeld.


Langfristige Entwicklung von Renten- und Aktienanlagen in Deutschland (Dax versus Rex-P, mit Wiederanlage von Dividenden und Zinsen)

Risikovermeidung und Unsicherheit

Allerdings sind Stiftungsorgane häufig sehr zurückhaltend, wenn es um Aktien geht. Noch immer wird ein Anteil von 30 Prozent am Stiftungskapital in vielen Stiftungen als eine Art magische Grenze empfunden, die nicht überschritten werden sollte.

Auch wird der Grundsatz der Vermögenserhaltung teilweise so ausgelegt, dass realisierte Kursgewinne aus Aktien nicht für Stiftungszwecke verwendet werden dürfen, sondern dem Vermögensstock zugeführt werden müssen.

Die rechtlichen Bestimmungen und die oft sehr risikovermeidende Interpretation dieser Vorgaben sorgen für eine entsprechende Zurückhaltung gegenüber Aktien als Anlage-Alternative.

Damit Stiftungen eben nicht in einen Konflikt mit rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Vermögensverwaltung kommen, haben die Autoren der Studie drei Anregungen formuliert:

1. Der Grundsatz des Vermögenserhalts sollte von den Aufsichtsbehörden und Stiftungen grundsätzlich langfristig, idealerweise mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren, interpretiert werden. Das würde dem Umstand Rechnung tragen, dass Aktien und Aktienfonds kurz- und mittelfristig Verluste erleiden können, langfristig mit einer höheren Renditeeigenschaft die Leistungsfähigkeit von Stiftungen aber stärken.


Historische Verlustwahrscheinlichkeit und Kapitalerhalt mit Aktien des Dax in Abhängigkeit vom Anlagehorizont

2. Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass realisierte Kursgewinne aus Aktienverkäufen zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden können. Derzeit ist die gesetzliche Regelung nicht eindeutig, ob und in welchen Grenzen eine solche Verwendung zulässig ist.

3. Bei vielen Stiftungen besteht Unsicherheit darüber, ob Aktienquoten über 30 Prozent ökonomisch vertretbar und gesetzlich zulässig sind. Eine einheitliche Auskunftspraxis bei den Stiftungsbehörden, dass unter der Voraussetzung adäquater Verwaltung und bei entsprechender Mischung der Portfolien und verantwortungsvoller Gesamtstrategie auch Aktienquoten von über 30 Prozent regelmäßig unproblematisch sind.

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