Stimmen zum Kleinanlegerschutzgesetz „Vermittler von Containern zuvor vergessen worden“
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher
Prospektpflicht ab 2,5 Millionen Euro verwalteten Vermögen, Mindestlaufzeit von 2 Jahren, höhere Verjährungs- und kürzere Kündigungsfristen: Das kommt auf Produktanbieter und Finanzberater mit dem gestern beschlossenen Kleinanlegerschutzgesetz zu. Außerdem benötigen Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und von unter das neue Gesetz fallenden Direktinvestments eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO).
Frank Rottenbacher, Vorstand des Finanzdienstleister-Verbands AfW, begrüßt die Übergangsfrist für Direktanlage-Vermittle. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf seien die Vermittler von Containern wohl schlicht vergessen worden, sagt er. „Wir begrüßen die Klarstellung sehr“.
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