Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Das Tool für Profis und solche, die es werden wollen – jetzt die DAS INVESTMENT Fonds-Analyse-App installieren.

Strafbare Handlungen BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Risikomanagement nach KWG

in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt | Foto: Bafin/Kai Hartmann

Kreditinstitute müssen nach § 25h Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden, die zu einer Gefährdung ihres Vermögens führen können. Dafür haben sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren sowie Kontrollen durchzuführen.

Die Bafin hat die Vorschriften des KWG nun in einem Rundschreiben konkretisiert. Demnach erfordern „angemessene geschäftsbezogene Sicherungssysteme“ insbesondere auch die Dokumentation und Speicherung der Korrespondenz der Mitarbeiter, die über die Chat-Funktion der Kommunikationsprogramme von Handelsplattformen erfolgt, etwa Chats und Nachrichten. Die Daten sollten mindestens zehn Jahre lang gespeichert werden.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Was sind sonstige strafbare Handlungen?

Zu den sonstigen strafbaren Handlungen zählen beispielsweise Betrug und Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Korruption oder das Ausspähen und Abfangen von Daten. Der Begriff ist in Abgrenzung zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstehen, vom Gesetzgeber aber bewusst nicht abschließend definiert.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion