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Strafprozess zu VW-Aktien Ex-Porsche-Manager freigesprochen

Das Urteil gibt dem früheren Sportwagenhersteller Rückenwind in den zivilrechtlichen Streitigkeiten, die Aktionäre wegen dieser Vorwürfe angestrengt haben. Zum Abschluss des seit Oktober verhandelten Prozesses kritisierte der Richter die Staatsanwaltschaft mit scharfen Worten. An ihren Vorwürfen sei nichts dran, „weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte“, erklärte der Vorsitzende Richter Frank Maurer bei der Urteilsverkündung. Es habe keinen geheimen Plan für eine Übernahme von VW gegeben.

In dem Prozess ging es um Mitteilungen von Porsche zu VW im Jahr 2008. Von März bis Oktober hatte das Unternehmen fünfmal bestritten, eine Übernahme anzustreben. Als die Sportwagenschmiede am 26. Oktober eine Kehrtwende vollzog und offenlegte, dass sie 74,1 Prozent an VW hielt, teilweise mittels Optionen, deckten sich Leerverkäufer hastig ein und trieben den Kurs der VW-Aktie in die Höhe. Porsche gab seine Übernahmepläne auf, als die Finanzkrise die Finanzierung vereitelte. Schlussendlich kam Volkswagen zu Hilfe und übernahm das Autogeschäft von Porsche, so dass die börsennotierte Gesellschaft nur noch eine Holding ist, deren einziger Vermögenswert aus VW-Aktien besteht.

Am Freitag legte der Aktienkurs von Porsche Automobil Holding SE 3,3 Prozent zu auf 46,32 Euro. Die VW-Aktie verteuerte sich 1,8 Prozent auf 116,85 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zwei Jahren und drei Monaten für Härter sowie Geldbußen von jeweils einer Million Euro gefordert. Außerdem wollte sie eine Geldbuße von 807 Millionen Euro für Porsche.

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