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„Strafrechtlich relevante Absprachen“ Bafin reguliert Banken-Chats

Bafin-Gebäude in Frankfurt am Main: Sitz der Wertpapieraufsicht
Bafin-Gebäude in Frankfurt am Main: Sitz der Wertpapieraufsicht | Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

Im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen zu Fällen von Dividendenstripping, sogenannter „Cum-Ex“-Geschäfte, mit denen sich momentan auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt, will die Bafin in Zukunft auch die Kommunikationsprogramme großer Handelsplattformen überwachen lassen.

In einem Rundschreiben teilte die Finanzaufsicht mit, dass die Kommunikationsprogramme von Handelsplattformen wie Bloomberg und Reuters in der Vergangenheit möglicherweise genutzt wurden, um „strafrechtlich relevante Absprachen“ zu treffen. Deshalb wollen die Finanzaufseher auch kontrollieren können, was sich in diesen Chats abspielt.

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Geldinstitute müssten dafür Sorge tragen, dass es zu keinerlei strafbaren Handlungen komme, die das Vermögen der Institute bedrohten. Dafür seien sie verpflichtet, „angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren sowie Kontrollen durchzuführen“, erinnert die Bafin.

In diesem Rahmen wollen die Finanzaufseher Geldinstitute jetzt verpflichten, die Chatverläufe auf den Handelsplattformen zukünftig zu dokumentieren – und zwar mindestens zehn Jahre lang. Die Maßnahme sei notwendig „sowohl unter präventiven als auch repressiven Gesichtspunkten zur Stärkung des Vertrauens in den Finanzmarkt“, heißt es von der Bafin.

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