Streit um Cum-Ex-Geschäfte Dekabank verzichtet auf Revision vor dem BFH
„Wir akzeptieren das Urteil“, zitiert das Handelsblatt einen Sprecher der Dekabank zum laufenden Steuerstreit um rund 53 Millionen Euro. Ein entsprechend hoher Steuerbetrag aus Aktiendeals im Jahr 2010 stehe dem Kreditinstitut zu, argumentierten die Bankanwälte vor dem Hessischen Finanzgericht. Die Richter in Kassel wiesen die Klage jedoch in vollem Umfang ab.
Gegen dieses abschmetternde Urteil hatte das Gericht zwar eine Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Rückendeckung erhielt die Dekabank dafür unter anderem von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die in mehreren Gutachten die Cum-Ex-Deals als grundsätzlich unbedenklich eingestuft hatte.
Doch die öffentliche Meinung zu den Aktienkäufen und –verkäufen rund um den Dividendenstichtag beeinflussten diese Argumente kaum. Auf eine Art Befreiungsschlag hofften nun viele Institute durch ein BFH-Urteil pro Dekabank, das nach dem Rückzieher des Wertpapierhauses der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe nun ausbleibt.