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Streit um Kündigungsservice Check24 muss seine Kritik an Huk-Coburg zügeln

Vertragskündigung: Die Huk-Coburg hat sich vor Gericht gegen kritische Aussagen von Check24 zur Wehr gesetzt.
Vertragskündigung: Die Huk-Coburg hat sich vor Gericht gegen kritische Aussagen von Check24 zur Wehr gesetzt. | Foto: HUK-COBURG Versicherungsgruppe

„Huk-Coburg gewinnt weiteren Rechtsstreit gegen Check24“, betitelt die mit rund 12 Millionen versicherten Fahrzeugen größte Auto-Assekuranz Deutschlands eine aktuelle Mitteilung. Darin geht es um einen Beschluss des Landgerichts Berlin (vom 23.01.2020; Aktenzeichen: 16 O 15/20), wonach die Richter eine „unlautere Herabsetzung“ per einstweiliger Verfügung untersagen: Die Betreiber von Check24 müssen eine Presseinfo mit negativen Äußerungen über den Coburger Versicherer löschen.

Außerdem erkennen die Richter einen Wettbewerbsverstoß: In der Presseinfo befand sich ein Verweis auf eine Check24-Website mit einem Diskussionsforum zum Thema Kündigung von Kfz-Policen. Dieses Forum diene nach Ansicht des Gerichts einzig einem Zweck: Verbraucher würden aufgefordert, über negative Erfahrungen mit Kündigungen von Policen der Huk-Coburg zu berichten. Hiermit solle medialer Druck aufgebaut werden, obwohl sich der Versicherer rechtskonform verhalte.

Die Huk-Coburg formuliere „sehr trickreich, dass Check24 in einem ‚Rechtsstreit‘ um den Kündigungsservice unterlägen wäre“, heißt es hingegen von dem unterlegenen Portalbetreiber. „Das ist falsch: Das Hauptsacheverfahren um den Kündigungsservice und das diesbezügliche Verhalten der Huk-Coburg ist noch nicht eröffnet“, erklärt ein Sprecher von Check24 auf Anfrage von DAS INVESTMENT. Eine entsprechende Klage werde jedoch von dem Münchner Unternehmen derzeit vorbereitet.

Kündigungen zurückgewiesen

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Im Clinch liegen die zwei Unternehmen bereits seit Längerem wegen nicht ausgeführter Kündigungen von Kfz-Policen des Coburger Versicherers durch Nutzer der Online-Kündigungshilfen von Check24. Diese Aufträge hatte die Huk-Coburg nämlich „zum Schutz ihrer Kunden zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte“. Damit habe man richtig gehandelt, bestätigten zuvor die Berliner Richter (30.12.2019; 15 O 605/19).

„Denn wird die Kündigungserklärung durch einen Boten oder Vertreter übermittelt, steht dem Versicherungsunternehmen nach Auffassung des Gerichts ein Zurückweisungsrecht zu, weil Check24 nicht gleichzeitig mit der Kündigung eine Vollmachtsurkunde vorlegt“, erklärt die Assekuranz. Deshalb sei es von Check24 „irreführend, diesen Weg zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten.“

Vorerst hat sich Check24 in einer Abschlusserklärung verpflichtet, nicht länger zu behaupten, dass seine Kündigungen gültig und rechtskonform sind. „Die einstweiligen Verfügungen beziehen sich lediglich auf konkrete Formulierungen im Zusammenhang mit dem Verhalten bezüglich des Kündigungsservices“, so der Sprecher weiter. „Die Ablehnung der Kündigungen durch die Huk-Coburg halten wir weiterhin für verbraucherfeindlich.“ Daher akzeptiere man das Verhalten des Versicherers auch nicht.

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