DAS INVESTMENT.com: Aber dazu sind die Netzbetreiber doch eigentlich gesetzlich verpflichtet, oder? Auer: Ja, die Netzbetreiber sind per Gesetz dazu verpflichtet für die Steckdose auf See zu sorgen. Dennoch gab es in der Vergangenheit Probleme bei der Umsetzung. Für eine Anschlussgarantie fordern die Betreiber oft, dass die Finanzierung des Windparks steht. Der Windpark wiederum bekommt von der Bank aber nur dann eine Finanzierung, wenn der Anschluss ans Stromnetz garantiert ist.
DAS INVESTMENT.com: Ein klassisches Henne-Ei-Problem, das jetzt so gut wie gelöst ist. Was bedeutet das für die Strombranche?
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