Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
  • Startseite
  • Studie: Analysten sehen BU-Produktentwicklung im Winterschlaf

Von Lesedauer: 5 Minuten
Mann nimmt mit Lupe genaue Analyse von Datenauswertungen vor.
Genaue Analyse: In der jährlichen Infinma-Untersuchung kamen 439 BU-Tarife auf den Prüfstand | Foto: Imago images / Zoonar

Das Beratungsunternehmen Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse hat seine jährliche Untersuchung über das Produktangebot in der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Berücksichtigt wurden 439 Tarife von 72 Gesellschaften. Im Vorjahr waren es 442 Bedingungswerke von 73 Anbietern.

Analyse nach Marktstandards nicht unumstritten

Die Analyse versteht sich nach Infinma-Angaben nicht als Rating, „da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander aufrechnen lassen“. Vielmehr werden die konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken basierend auf 18 selbst gewählten Qualitätskriterien bewertet. Für diese legen die Kölner dar, ob der Anbieter eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als die meist verwendete am Markt ist.

„Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird“, im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“, schreiben die Autoren zur Methodik. Die Kriterien haben sich für 2023 nicht verändert, könnten es aber in Zukunft. Teilzeitregelung, Verlängerungsoption oder Krebshilfen könnten sich dabei anbieten. Möglicherweise kommt dann auch wieder ein wenig Bewegung in die Marktstandards“, sagt Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma.

Die 18 Kriterien lauten:

  • Prognose
  • rückwirkende Leistung
  • abstrakte Verweisung
  • Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern
  • Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben
  • Kostenbegrenzung bei Umorganisation
  • Berufswechselprüfung
  • Leistungsbeginn
  • Meldefristen
  • Erhöhungsoption ohne Anlass
  • Beitragsstundung
  • befristete Anerkenntnisse
  • Meldepflicht Minderung BU
  • Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
  • Nachprüfung
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Ausscheiden aus dem Beruf
  • Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente

Tatsächlich erlauben Standards allein keinen Aufschluss, ob der jeweilige Tarif für die individuelle Einkommens- und Lebenssituation sowie dem daraus resultierendem Absicherungsbedarf des einzelnen Kunden geeignet ist. So hatte es in der Vergangenheit auch bereits Kritik an dem Modell gegeben. Ein Vorwurf lautete, dass eine objektive Bewertung bei der Untersuchung nicht stattgefunden hätte. Ob die mit einem Zertifikat ausgezeichneten Versicherer tatsächlich gute Leistungen bieten, sei daher nicht nachvollziehbar. Infinma verteidigte sich dagegen, indem man darauf hinwies, dass auf den Internetseiten des Unternehmens der Marktstandard abgebildet werde. So könnten Verbraucher sich informieren, ob dieser günstig oder ungünstig sei.

Swiss Life mit den meisten ausgezeichneten Tarifen

Dass die Untersuchung fast nur positive Bewertungen hervorgebracht hat, muss sich Infinma zumindest nicht vorwerfen lassen. Insgesamt 244 BU-Tarife von 42 Anbietern, also 55,6 Prozent der Offerten wurden mit einem Zertifikat ausgezeichnet, weil deren Bedingungen durchgängig mindestens den Marktstandard erfüllen oder ihn übertreffen. 2022 waren es 52,3 Prozent der Tarife, die die angesetzten Normen erfüllten. Zu den Anbietern mit den am meisten Tarifauszeichnungen zählen Swiss Life (17), Metall Rente (15), Volkswohl Bund (13), Allianz (12), IG BCE (12), Klini Rente (12) und Nürnberger Leben (11). Eine Liste der zertifizierten Produkte gibt es hier.

Bild

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem täglichen Newsletter – gratis direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren!

Go

Die Qualität der Bedingungen bleibe dabei in der Breite relativ hoch. Unterschiede in den Produkten seien vor allem in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden. Dann ginge es beispielsweise darum, wie lange Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden oder für welche Personengruppen auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet wird. 

 

Infinma kritisiert wenig Bewegung im Markt

 Vor dem Hintergrund der Analyse ist die Beurteilung der Ergebnisse von Infinma auffallend negativ. „Schon bei der letzten Untersuchung der BU-Marktstandards hatten wir vom Konkurrenzdruck durch die Grundfähigkeitsversicherung gesprochen. Inzwischen scheint die BU in vielen Häusern in den Winterschlaf gegangen zu sein; aktuell erschöpfen sich die Anstrengungen der Versicherer vermeintlich auf immer neue Prämiensenkungen und das Erfinden neuer Berufsbilder“, sagt Schulz. Dabei bestehe auf der Bedingungsseite weiterhin Luft nach oben. Nach wie vor sei es bei drei von vier im Leistungsfall erforderlich, dass die versicherte Person von sich aus die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit anzeigen muss.

Co-Geschäftsführer Marc Glissmann ergänzt: „In mehr als der Hälfte aller Tarife ist auch immer noch ein befristetes Anerkenntnis vorgesehen. Das ist aus Kundensicht nicht zwingend vorteilhaft; vor allem dann nicht, wenn der Kunde im Anschluss an die Befristung einen komplett neuen Leistungsantrag stellen muss.“ Ein solches befristetes Anerkenntnis sei deswegen erforderlich, da die Prüfung einer BU wegen der komplexer werdenden Berufsbilder oft erhebliche Zeit in Anspruch nehme. Die Berufsunfähigkeitsrente muss dann nur für den Zeitraum der Befristung – häufig zwölf oder 18 Monate – geleistet werden. Allerdings begründe ein befristetes Anerkenntnis keine rechtlich bindende Leistungspflicht. 

Kurzübersicht der Untersuchung Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung © Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion