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Studie: Anzahl der bestätigten Berufskrankheiten steigt

Wer berufsunfähig ist, muss eine Reihe von Voraussetzungen<br>erfüllen,bis seine Versicherung die Krankheit auch anerkennt<br>und den Betroffenen finanziell Unterstützt. Quelle:Fotolia
Wer berufsunfähig ist, muss eine Reihe von Voraussetzungen
erfüllen,bis seine Versicherung die Krankheit auch anerkennt
und den Betroffenen finanziell Unterstützt. Quelle:Fotolia
Bei einer bestätigten Berufskrankheit ist die berufliche Verursachung zwar festgestellt, es fehlen jedoch die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Anerkennung. Diese legen fest, dass eine Berufskrankheit nur dann anerkannt wird, wenn sie die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen um mindestens 20 Prozent mindert. Während die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten 2010 um 3,8 Prozent auf 15.461 leicht gesunken ist, stieg die Anzahl der bestätigten Berufskrankheiten um 22,1 Prozent. „Der Grund für den Anstieg der bestätigten Berufskrankheiten, liegt in der veränderten Verwaltungspraxis“, meint Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei einem Großteil der bestätigten Berufskrankheiten handele es sich laut Breuer um Hautkrankheiten. Bislang wurden erfolgreich behandelte Hautkrankheitsfälle nicht zu Berufskrankheiten gezählt. Diese Praxis wurde jetzt korrigiert. Wer an einer bestätigten Berufkrankheit leidet, erhält zwar keine Rentenzahlungen, wie bei der anerkannten Berufskrankheit, bezieht jedoch finanzielle Unterstützung zur Heilbehandlung und eventuellen Vorbeugung. In Folge der erhöhten Anzahl an bestätigten Berufskrankheiten gaben die gesetzlichen Unfallversicherungen 2010 6,5 Prozent mehr für die Heilbehandlung und Rehabilitation ihrer Versicherten aus. Das sind insgesamt 3,676 Milliarden Euro. Die Aufwendungen für finanzielle Entschädigungen stiegen damit um ein Prozent auf 5,628 Milliarden Euro. Für Prävention wendete die gesetzliche Unfallversicherung rund 911 Millionen Euro auf. Für das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften mussten die Arbeitgeber in der gewerblichen Wirtschaft deshalb 352 Millionen Euro (3,7 Prozent) mehr als im Vorjahr, aufbringen, während der Umlagebeitrag der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand um 1,3 Prozent auf 1,238 Milliarden Euro gestiegen ist.

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