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Berufsunfähigkeitsversicherung „Studie kann als eine Art Druckmittel missbraucht werden“

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Reisen in Risikogebiete als Vorsatz?

Auch in Bezug auf Reisen in Risikogebiete äußerten sechs Versicherer keine Bedenken. Wiederum nur ein Unternehmen gab an, in einer solchen Reise könne ein möglicher Vorsatz der Herbeiführung einer Erkrankung bestehen. Eine Einschätzung, die wir mit Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH, diskutiert haben. Er sagt:

Stephan Kaiser, BU-Expertenservice

„In den AVBs ist meist eine Leistung des Versicherers durch ‚absichtliche Herbeiführung von Krankheit‘ ausgeschlossen. Ich halte es für höchst zweifelhaft, dass die bloße Reise in ein Risikogebiet mit anschließender Covid-19 Infektion eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit darstellt.
Zwar stellt eine solche Reise in der Regel keine intellektuelle Glanzleistung dar, aber wer reist dahin, um absichtlich Covid-19 zu bekommen? Man nimmt es wohl eher billigend in Kauf. Letzten Endes wird darüber aber im Zweifel ein Richter zu entscheiden haben.“

Etwas differenzierter antworteten die beteiligten Versicherer in Bezug auf die Arbeit im Homeoffice. Hier fragte Premium Circle unter anderem, ob sich so ein neues Tätigkeitsprofil für Versicherte ergebe, das vielleicht Auswirkungen auf Leistungsfälle haben könne. Dazu gaben drei der sieben befragten Unternehmen an, eine Einzelfallentscheidung vornehmen zu wollen. Die gleiche Frage nach Auswirkungen von Kurzarbeit indes bewerteten fünf Versicherer als nicht relevant, ein Unternehmen will das Tätigkeitsprofil nach Beginn der Kurzarbeit zugrunde legen, und ein weiteres im Einzelfall entscheiden.

Schlussfolgerungen zum Nachteil der Versicherer

Die Schlüsse, die Premium Circle aus den gewonnenen Daten zieht, sind angesichts der Ergebnisse ebenso einhellig wie fragwürdig: So gäbe es keine klaren Aussagen dazu, ob Testverfahren, Langzeitfolgen, Reisen in Risikogebiete, Quarantäne oder Risikofaktoren Auswirkungen auf die Antragsprüfung hätten. Aus den gewonnenen Daten geht indes genau das Gegenteil hervor: Die meisten Unternehmen haben klar geantwortet.

Mögliche Leistungsablehnung infolge nicht durchgeführter ärztlicher Maßnahmen oder Reisen in Risikogebiete bezieht Premium Circle auf die gesamte Branche, obwohl nur ein Versicherer hier entsprechend geantwortet hatte. Ähnlich wird im Hinblick auf Tätigkeitsprofile im Homeoffice oder in Kurzarbeit geurteilt: Auch hier gebe es keine Klarheit.

Hallo, Herr Kaiser!

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Das abschließende Urteil fällt Premium Circle sodann forsch für den Gesamtmarkt. Es heißt dort:

„Im Gesamtergebnis steht fest, dass es für Versicherte – auch im Hinblick auf Covid-19 – in der Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell so gut wie keine verbindliche Vertragsgrundlage gibt.“

Oder anders gesagt: Die Antworten der beteiligten Versicherer werden konsequent zum Nachteil der gesamten Branche ausgelegt, obwohl die Antworten diese Schlussfolgerung nicht zwingend ergeben und die Teilnahme- und Beantwortungsquote nur 8 Prozent des Marktes repräsentieren.

Und schließlich: Auch der GDV bekommt auf Seite 76 der Studie „sein Fett weg“: Unter der provokanten Überschrift „Irreführung GDV“ ist ein Screenshot eines Beitrags aus dem Portal „Die Versicherer“ des GDV abgebildet. Diese „Irreführung“ lässt sich aus den Studienergebnissen ebenfalls nicht herleiten.

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