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Altersvorsorge in Deutschland
BVK-Präsident: „Staatsfonds keine nachhaltige Lösung für gesetzliche Rente“
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Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Michael H. Heinz, Präsident des BVK
Michael H. Heinz: Der BVK-Präsident lehnt den Vorschlag eines Staatsfonds, um die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren, ab. | Foto: Oliver Lepold
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In der Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland fordern Verbraucherschützer immer wieder, dass die Investitionen der Privatanleger nicht mehr von privaten Anbietern gemanagt werden sollten, sondern von einer staatlichen Stelle. Das stößt beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf heftigen Widerstand. In seiner Kritik sieht sich der Vermittlerverband jetzt durch das „Gutachten Kapitalbedarf Altersvorsorge und Rentenpolitik“ des auf die sozialen Sicherungssysteme spezialisierten Beratungsunternehmens Teckpro (Bestellung per E-Mail) bestätigt. 

Erhalt des Status Quo erfordert mehrere Billionen Euro

Laut Berechnungen von Teckpro in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik müssten in einem Zeitraum von zehn bis 25 Jahren mehrere Billionen Euro aufgebracht werden, um den aktuellen Status Quo zu sichern. Das bedeutet, dass das Rentenniveau von 48 Prozent und der Beitragssatz unter 20 Prozent gehalten wird – bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter von 67 Jahren und gedeckelten Bundeszuschüssen (2024: 112 Milliarden Euro). „Die Studie zeigt eindrucksvoll, dass die Einrichtung eines Staatsfonds keine nachhaltige Lösung ist, um die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn sie führt zu Billionenlasten für den Staat und kommende Generationen.“

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Daher müssten Durchschnittsverdiener in den kommenden Jahrzehnten zusätzlich geschätzt 10 Prozent des verfügbaren Einkommens zur Alterssicherung einplanen. „Das ist ein enormer Finanzbedarf und signalisiert, dass schuldenfinanzierte Fondslösungen über die Kapitalmärkte, auch vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit, sowohl mathematisch als auch ordnungspolitisch fragwürdig sind“, kritisiert Heinz. „Hinzu kommt noch, dass die Lebenslagen der Menschen zu individuell sind, um allen Vorsorgewünschen mit einem Staatsfonds gerecht werden zu können.“ 

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