Über die Solvenzquote

Wenn ein Versicherer eine Solvenzquote von 100 aufweist, bedeutet das: Der Versicherer verfügt über ausreichend anrechnungsfähige Eigenmittel, um mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,5 Prozent, die Verluste auszugleichen, die innerhalb des nächsten Jahres eintreten. Dies selbst unter Extrembedingungen, die – statistisch gesehen – einmal in 200 Jahren auftreten. Dabei werden sowohl extreme Kapitalmarktschwankungen als auch Veränderungen der Lebenserwartung sowie des Stornoverhaltens der Versicherten durchgespielt.

Dieser bloße Grenzwert lässt aber nicht die Schlussfolgerung zu, dass ein höherer Wert zwangsläufig besser ist als ein niedriger Wert. Ein übermäßig hoher Wert kann auch bedeuten, dass den Versicherungsnehmern (noch) keine Überschüsse zugeteilt worden sind.

Die Solvenzquote ist also ähnlich wie der Body-Mass-Index zu sehen: Zu dürr ist lebensgefährlich, aber auch zu dick ist nicht gut.

Bei der Berechnung gibt es Sonderregelungen, um „Übergangsmaßnahmen“ nutzen zu können. Für einen Zeitraum von 16 Jahren gelten dann Erleichterungen. Die „reine Solvenzquote“ gibt den Wert an, der sich ergibt, wenn keine Übergangsmaßnahmen genutzt werden. Die „ausgewiesene Solvenzquote“ ist diejenige, die sich ergibt, wenn Übergangsmaßnahmen in dem Umfang genutzt werden, wie es das Unternehmen wünscht.

Eine „reine Solvenz“ wurde von den Forschern dann als gut bewertet, wenn sie zwischen 100 Prozent und 200 Prozent lag.

Über die Transparenz

Die deutschen Versicherer sind verpflichtet, ihre Krisenfähigkeit an Hand der Solvenzberichte öffentlich zu dokumentieren. Diese Berichte sollen ihre Finanzlage, ihre Risiken und die allgemeine Geschäftsentwicklung beschreiben und allgemein verständlich verfasst sein.

Wie verständlich, nachvollziehbar und umfassend ist der Bericht gehalten? Wie auskunftsbereit ist das Unternehmen gegenüber Nachfragen? Diesen Fragen gingen die Forscher um BdV und Zielke Research nach.

Mit dem Stichwort „Transparenz“ ist neben der quantitativen finanziellen Ausstattung eines Versicherers mit Sicherheitsmitteln (erste Säule) und der qualitativen Bewertung des Risikomanagements (zweite Säule) die dritte Säule des europäischen Aufsichtsregimes zu verstehen.

„Transparenz ist kein weiches Kriterium, sondern zentral für die aufsichtsrechtliche Bewertung eines Unternehmens“, erklären die Forscher. Daher haben sie ihre Forschungsergebnisse auch nach Transparenz gerankt.

Wir stellen Ihnen die vier Lebensversicherer vor, bei denen sowohl die Transparenz als auch die Solvenzquote stimmen. Außerdem geben wir die Plätze im Transparenzranking an. Dass in unserer Bildstrecke nicht alle Plätze im Transparenz-Ranking vertreten sind, liegt daran, dass einige der transparentesten Gesellschaften nicht über eine optimale Solvenzquote verfügen.