Studie von Deloitte: Lieber Gesetze als Gutmenschen
Deloitte und der Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen befragten Manager von 87 kapitalmarktorientierten Unternehmen und 59 Finanzanalysten zum Thema Corporate Governance. Corporate Governance beschäftigt sich mit selbst auferlegten und gesetzlich vorgegebenen Regeln, die eine verantwortungsvolle und zielgerichtete Führung und Überwachung von Unternehmen bewirken sollen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Stärkung der Corporate Governance lassen sich in Regelungen zur Offenlegung zusätzlicher Informationen einerseits und zur Verschärfung der Aufsicht und Kontrolle andererseits aufteilen. Maßnahmen, die einen gesetzlichen Hintergrund haben – wie die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und der Bilanz-Eid – leisten einen höheren Beitrag zu guter Corporate Governance und Vertrauensstärkung der Marktteilnehmer als freiwillige Maßnahmen. Darüber hinaus wird der Offenlegung zusätzlicher unternehmensbezogener Informationen eine höhere Effektivität bei der Verbesserung des Anlegerschutzes beigemessen als zusätzlicher Aufsicht und Kontrolle. „Offensichtlich vertrauen die Befragten stärker auf die Sanktionen durch Kapitalmarktteilnehmer, das heißt auf informationsbasierte Marktmechanismen, als auf weitere gesetzliche Interventionen“, kommentiert Annette Köhler, Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen. Analysten sind die gesetzlichen Regelungen nur in Grundzügen bekannt Während den Unternehmen die meisten der gesetzlichen Regelungen bekannt sind, schätzen Analysten ihr Wissen bezüglich dieser Regelungen vornehmlich als „auf die Grundzüge beschränkt“ ein. Lediglich die Regelung zur Offenlegung der Wertpapiergeschäfte des Top-Managements mit Papieren des eigenen Unternehmens (Directors’ Dealing) ist dem Großteil der Finanzanalysten bekannt. Beide Gruppen halten diese Regelung für die wichtigste vertrauensbildende Maßnahme. Die gesetzlich nicht geregelten Normen tragen laut beiden Gruppen nur wenig zur verantwortlichen Unternehmensführung bei. So spielt beispielsweise die Vorbildfunktion der Führungskräfte („Tone at the Top“) kaum eine Rolle – insbesondere Finanzanalysten messen diesem Thema nur rudimentäre Bedeutung zu.