Studie zu den Folgen des LVRG Provisionen sinken kaum
Das Institut für Transparenz (ITA) hat klassische private Rentenversicherungen und Riester-Renten der Jahre 2014 und 2015 verglichen – also vor dem LVRG und nach dem LVRG. Demnach sind die garantierten Leistungen gesunken, aber weniger als der gesetzliche Garantiezins. Auch die Leistungen mit Überschüssen seien 2015 niedriger als im Vorjahr, wobei die Leistungen weniger stark gefallen sind als die Gesamtverzinsung im Markt. Der Grund dafür liege in den Kosten.
Laut Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“, die das ITA für das das Deutsche Institut für Altersvorsorge durchführte, haben die Versicherer die Gesamtkosten nämlich leicht gesenkt: Bei klassischen Privat-Renten sind die Effektivkosten im Schnitt um 0,8 Prozent niedriger, bei klassischen Riester-Renten ging es sogar um 4,9 Prozent runter.
Einmalige Abschlusskosten runter, laufende Kosten rauf
„Es ist ein erfreuliches Zeichen, dass die Effektivkosten gefallen sind. Der Markt bewegt sich in die richtige Richtung“, sagt ITA-Chef Mark Ortmann. Dabei seien die Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern enorm. Bei klassischen Privat-Renten seien die Effektivkosten in der Spitze um 24,0 Prozent gesunken, sie seien aber auch bis zu 28,6 Prozent erhöht worden. „Bei klassischen Riester-Renten sind die Effektivkosten sogar um bis zu 29,3 Prozent niedriger als bei den Tarifen des Vorjahrs, während ein Anbieter sie in der Spitze um 9,0 Prozent erhöht hat“, heißt es weiter.
„Das Ziel des Gesetzgebers, die einmaligen Abschlusskosten im Marktdurchschnitt zu senken, ist erreicht worden“, so Ortmann. Im Schnitt sind die einmaligen Abschlusskosten gesunken, allerdings weniger stark, als der Höchstzillmersatz gesenkt wurde. Es gebe sogar wenige Anbieter, die die einmaligen Abschlusskosten entgegen der Intention des Gesetzgebers erhöht hätten.
Rückkaufswerte haben sich verbessert
„Durch die Absenkung der einmaligen Abschlusskosten hat sich der Verlauf der Rückkaufswerte bei den Tarifen des Jahres 2015 verbessert. Kunden, die ihre Rentenversicherung kündigen, erhalten jetzt bis zum 15. Jahr (bei klassischen Privat-Renten) beziehungsweise bis zum 12. Jahr (bei klassischen Riester-Renten) mehr ausgezahlt“, so die Studie weiter. Danach fielen die Rückkaufswerte allerdings niedriger aus als bei den Tarifen des Jahres 2014. Die meisten Anbieter hätten die gesunkenen einmaligen Abschlusskosten durch höhere laufende Kosten ausgeglichen.
Die Absenkung des Höchstzillmersatzes habe außerdem kaum Einfluss auf die Höhe der Vermittlerprovisionen gehabt. Die meisten Versicherer würden Provisionen ungefähr weiter wie im Jahr 2014 zahlen. Dabei hat der Gesetzgeber das Ziel klar vorgegeben: Weniger einmalige Provisionen, mehr laufende Vergütung. „Ob der Markt sich ohne regulatorische Maßnahmen dorthin bewegt, ist fraglich“, meint Ortmann.
Vergleich nicht möglich
Weiteres Ergebnis: Kunden seien nach der Reform nicht viel schlauer als vorher. „Die Produktunterlagen, die wir untersucht haben, sind zum Teil eine Zumutung für Kunden“, ärgert sich Ortmann. Und weiter: „Da ist es kein Wunder, dass immer weniger Menschen Altersvorsorgeprodukte abschließen: Man hat kann die Unterlagen nicht verstehen und auch die Effektivkosten nicht vergleichen.“
Der Gesetzgeber hat zwar angeordnet, dass seit 1. Januar 2015 Effektivkosten ausgewiesen werden müssen; eine einheitliche Berechnungsmethode hat er aber nicht vorgegeben. Versicherer würden die Effektivkosten jetzt nach Lust und Laune ausrechnen. Die Effektivkosten, die dabei herauskommen, seien nicht vergleichbar. „Die Branche und der Gesetzgeber haben die Chance vertan, die Effektivkosten zu definieren und so für einen einheitlichen Standard zu sorgen“, sagt Ortmann.
Die Studie kann beim DIA oder ITA bestellt werden. Sie kostet 1.990 Euro plus Mehrwertsteuer.