betriebliche Altersversorgung (bAV) bAV-Zuschüsse der Arbeitgeber steigen um mehr als die Hälfte

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2018 im Schnitt um 58 Prozent gestiegen. Das zeigen Daten der DCS Deutschen Clearing-Stelle aus Ellwangen. Die Gesellschaft berät und betreut Unternehmen rund um das gesamte Thema bAV – vom individuellen Konzept bis zur Einführung im Betrieb. Die Bandbreite ihrer Kunden erstreckt sich von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen.

Auch bei den Arbeitnehmern hierzulande sei inzwischen ein gestiegenes Interesse an der sogenannten Entgeltumwandlung zu verzeichnen: Laut einer aktuellen DCS-Studie habe die Gesetzesnovelle offenbar auch bei ihnen zu einem Umdenken geführt: Jeder vierte Angestellte zahlt freiwillig einen höheren Eigenanteil ein, um mehr Geld fürs Alter zurückzulegen. Die gesamte bAV-Beitragshöhe stieg in den vergangenen vier Jahren durchschnittlich um knapp 35 Prozent, berichten die Unternehmensberater.
„Der seitens des Arbeitgebers geleistete Zuschuss motiviert offensichtlich auch Mitarbeitende, ihre eigenen Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen“, sagt Marco Eckert. „Damit wird das Ziel erreicht, das die Politik mit der Gesetzesnovelle des BRSG verfolgt hat: Eine bessere finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Rentenalter zu erreichen“, so der DCS-Geschäftsführer weiter. „Firmen investieren bereits erhebliche Ressourcen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen.“
Letzte Stufe scheitert an hohem Verwaltungsaufwand
„Problematisch ist häufig jedoch der gestiegene Verwaltungsaufwand, der mit dem BRSG verbunden ist: Bestehende Systeme müssen angepasst werden und gerade Personalbteilungen stehen vor hohen administrativen Hürden.“ Häufig fehlten dafür personelle Ressourcen. Aus diesem Grund hat eine beträchtliche Anzahl insbesondere kleiner und mittelgroßer Unternehmen die letzte Stufe des BRSG bislang nicht erfüllt. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber seit diesem Jahr auch vor 2018 abgeschlossene bAV-Verträge bezuschussen müssen.
Wenn Arbeitgeber das BRSG nicht vollständig umsetzen, müssten sie laut DCS mit zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem wirke sich die missachtete Zuschusspflicht negativ auf die Handelsbilanz aus. „Daher ist Unternehmen zu empfehlen, genau zu prüfen, ob alle Vorschriften korrekt umgesetzt werden. Im Einzelfall stellt sich die Frage, ob externe Unterstützung hilfreich sein kann, um die Situation zu bewerten und bei Bedarf nachzujustieren“, empfiehlt Eckert.