Sturmschäden von bis zu 700 Millionen Euro Sabine beschäftigt jetzt deutsche Versicherer
Die sprichwörtliche Ruhe nach dem Sturm nutzt das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon für eine Bestandsaufnahme: Der erste schwere Orkantief in diesem Winter richtete versicherte Schäden in Deutschland in einer Größenordnung zwischen 500 und 700 Millionen Euro an. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren verursachten die fünf schweren Winterstürme Daria (1990), Lothar (1999), Jeanett (2002), Kyrill (2007) und Friederike (2018) versicherte Schäden, die jeweils mehr als 700 Millionen Euro betrugen.
In einem aktuellen Aon-Sturmbericht heißt es weiter, dass Deutschlands Unternehmen sehr gut auf das Sturmtief vorbereitet waren. So wurde unter anderem bereits im Vorwege der gesamte Fernverkehr der Deutschen Bahn, der Flugverkehr von Eurowings und der Fährbetrieb an den Küsten vorsorglich eingestellt. Ebenso wurde das Fußballspiel zwischen Borussia Mönchengladbach gegen den 1. FC Köln abgesagt. Und in vielen deutschen Bundesländern blieben die Schulen am vorigen Montag sicherheitshalber geschlossen.
Versicherte Schäden von bis zu 700 Millionen Euro
Alle diese Vorsichtsmaßnahmen hätten laut den Experten der Hamburger Aon-Deutschlandzentrale dazu beigetragen, dass die Schäden nicht deutlich höher ausgefallen sind. Dennoch verzeichnen viele Verbraucher in den betroffenen Regionen erhebliche Schäden an ihrem Privatbesitz. Für sie ist es nun „besonders wichtig ist es, den Versicherer schnellstmöglich über den Eintritt des Schadens zu informieren“, sagt Bianca Boss. Das sollte in Textform erfolgen, empfiehlt die Sprecherin des Bunds der Versicherten (BdV).
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„Die Praxis zeigt jedoch, dass es empfehlenswert ist, sich zuerst direkt telefonisch an die zuständige Schadenabteilung des Versicherers zu wenden“, so Boss weiter. Das Unternehmen schickt den Geschädigten dann ein Schadenformular zu und erläutert, was im Schadenfall zu beachten ist. Denn Versicherungsnehmer haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt, sie müssen Folgeschäden abwenden – also beispielsweise ein Loch im Dach abdichten, damit der bisherige Sachschaden nicht noch größer wird.
Solche Notreparaturen sollten unbedingt mit dem Versicherer abgesprochen werden. Zuvor sollten Versicherte die Schäden aber mit Fotos dokumentieren. „Von den beschädigten Gegenständen sollte eine genaue Aufstellung gemacht werden“, empfiehlt Boss. „Und auch Personen, die den Schaden bezeugen können, können hilfreich sein.“ Außerdem wichtig: Den Nachweis, dass ein versicherter Sturmschaden entstanden ist – also mindestens Windstärke acht geherrscht hat – müssen Versicherten erbringen.