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Aktualisiert am 16.02.2010 - 14:36 Uhrin VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Stuttgarter startet Gesundheitskonto

Foto: Fotolia
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Dazu gehört zum einen, dass das Guthaben auf die Krankenversicherungsbeiträge angerechnet wird. Das gilt für Beiträge, die der Versicherte entweder noch in Zukunft zahlen muss oder auf die, die er bereits gezahlt hat. Zum anderen können Kunden das Geld abbuchen lassen, wenn sie es brauchen, etwa um eine Rechnung vom Zahnarzt zu begleichen.  

Das Gesundheitskonto gibt es für gesetzlich oder privat versicherte Patienten. Gedacht ist es eigentlich für Rentner, um die Gesundheitsausgaben im Alter zu senken. Das Konto kann aber auch schon vorher angezapft werden, um unvorhersehbare Kosten wie Praxisgebühren, Rezeptzuzahlungen, Zahnersatz oder kosmetische Operationen zu bezahlen.

Bei finanzieller Not können Kunden die Beitragsstundung nutzen, werden sie arbeitslos können sie eine Beitragsbefreiung wählen.

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