Ein Teil des Guthabens steht dabei jederzeit für Entnahmen zur Verfügung. So kann zwischen dem 15. und dem 25. Lebensjahr zweimal Geld aus dem gesamten Guthaben entnommen werden, zum Beispiel um den zu finanzieren. Das Kind kann den Vertrag übernehmen, sobald es volljährig ist. Auf Wunsch ist auch eine Beitragsbefreiung möglich, falls während der Laufzeit der Versorger des Kindes stirbt – in diesem Fall übernimmt die Stuttgarter die Zahlungen.
Das Produkt ist zusätzlich mit einer Option auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestattet. Letztere können die jungen Versicherten ohne erneute Gesundheitsfragen zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr mit Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums oder dem Eintritt ins Berufsleben abschließen.