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Nötiger Papierkram Wie eine Vollmacht für Versicherungen aussehen muss

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Ohne Vollmacht keine Auskunft

Also rief sie bei dem Krankenversicherer an und erfragte die aktuelle Situation zur Erstattung. Auch konnte sie sich auf ein Schreiben beziehen, welches ihr vorlag, da sie den gemeinsamen Briefkasten leert. Aber der Sachbearbeiter konnte hier keine Auskunft geben, was ausdrücklich gut und richtig ist. Die Versicherungs- und Gesundheitsdaten sind ein hohes Gut und niemand möchte, dass diese in unberechtigte Hände gelangen. Daher ist es gut und richtig, dass Versicherer hier Fremden (und auch die Freundin ist im Sinne dieser Definition eine Fremde) keinerlei Auskünfte zu dem Vertrag oder zu der Leistung erteilen. Ein ähnlicher Fall ergibt sich bei meinen Eltern.

Mein privat versicherter Vater hat die eingereichten Rechnungen an seine Krankenversicherung geschickt. Normalerweise übernimmt das meine Mutter, und sie hat dieses auch in der Vergangenheit regelmäßig getan. Bei einer nun nötigen Rückfrage zur Erstattung bekam auch sie die Auskunft, eine solche wäre nur mit einer separat erteilten Vollmacht möglich. Schließlich könne sonst jeder anrufen. Trotz der Tatsache, dass sie verheiratet sind, könnte man ihr zu dem Vertrag ihres Ehemanns keine Auskunft geben. Auch das war gut und richtig. Denn niemand an dem anderen Ende der Leitung weiß um die familiäre Situation.

Vollmacht für Versicherungen – Vordruck und Lösung

Um dieses Problem für Sie zu lösen, habe ich hier ein Formular für eine Bevollmächtigung und eine Ermächtigung zusammengestellt. Die Barmenia hat hier eine gute Vorlage, welche ich nochmals erweitert und nach Rücksprache mit einem Juristen abgewandelt habe. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass es eine Empfehlung ist und ich dafür keine Gewähr übernehmen kann. Lassen Sie sich hier bei Bedarf juristisch oder notariell beraten.

Mit diesem Formular können Sie Ihrem Versicherer eine entsprechende Weisung erteilen. Dabei ist es möglich, individuelle Gegebenheiten und Wünsche zu berücksichtigen. Wer nur eine Vollmacht zur Auskunft zu bestehenden Leistungsfragen erteilen möchte, der kann das hiermit genauso tun oder weitergehende Zugriffsrechte ermöglichen.

Die Frage, ob der oder die Bevollmächtigte Zahlungen des Versicherers entgegennehmen darf, kann hier schon mit der Vollmacht geklärt werden. Auch dieses kann in der Praxis relevant und wichtig sein, falls die Bevollmächtigte keinen Kontozugriff hat. Nur das Einreichen der Rechnung führt noch zu keiner Zugriffsmöglichkeit auf das Geld. Überweist der Versicherer also nach dem Einreichen der Rechnung den Betrag auf das Konto des Versicherten, so muss die Arztrechnung davon bezahlt werden. Hat der oder diejenige keinen Zugriff auf das Konto, so häuft sich das Geld dort zwar an, kann aber nicht ausgezahlt oder weitergeleitet werden. Daher klären Sie parallel zu dieser Vollmacht bitte auch, wer notfalls auf Ihr Konto zugreifen kann und fällige Rechnungen bezahlen.

Auch sollten Sie einen anderen Punkt berücksichtigen. Die Frage nach der Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge. Im Falle einer Notsituation und nicht ausreichendem Geld auf dem Konto könnten auch die Beiträge für Ihre Versicherungen nicht abgebucht werden. Gerade in der privaten Krankenversicherung oder auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung führt das zu einem großen Problem, im schlimmsten Fall zur Umstellung in den Notlagentarif. Der Nachteil: kein oder nur sehr eingeschränkter Versicherungsschutz und Kündigung einzelner Bausteine durch den Versicherer. Das lässt sich dann nur schwer lösen.

Mit solch einer Vollmacht und Ermächtigung könnte auch hier ein anderer für Sie die Änderung der Bankverbindung oder den Einzug der Beiträge klären. Auch das Bezahlen von Arztrechnungen und anderen Schadenersatzzahlungen aus der Versicherung ist hiermit gelöst, da das Erstattungskonto geändert werden kann. Natürlich und ausdrücklich ersetzt diese Vollmacht keine ausreichende Regelung für medizinische oder andere Belange. Hiermit sollten Sie sich zusätzlich beschäftigen. Wichtige Instrumente hierzu sind neben der eigenen letzten Verfügung in einem Testament auch Regelungen für den Fall einer schweren Erkrankung. Diverse Anbieter stehen Ihnen hier mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und der Regelung Ihrer Wünsche in Notfällen zur Verfügung.