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Swiss Life BU Pro Swiss Life startet betriebliche BU-Rente

Arbeitnehmer: Bei einer kollektiven Risikoabsicherung der Belegschaft gelten in der Regel spezielle Konditionen.
Arbeitnehmer: Bei einer kollektiven Risikoabsicherung der Belegschaft gelten in der Regel spezielle Konditionen. | Foto: pexels

Der Versicherer Swiss Life richtet sich ab sofort mit einem neuen Produkt an deutsche Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten betriebliche Vorsorgeleistungen bieten wollen. Die zum 1. Oktober startende kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung Swiss Life BU Pro kombiniert dabei die Produktgattungen Betriebsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung.

„In den nächsten zehn Jahren nimmt die Anzahl der Erwerbstätigen aus demografischen Gründen rapide ab“, erklärt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland. Mit der Swiss Life BU Pro verschaffen sich Firmen demnach Vorteile beim Gewinnen und Binden der benötigten Mitarbeiter.

Arbeitgeber trägt mindestens 50 %

Amar Banerjee, Swiss Life Deutschland

Die Swiss Life BU Pro gibt es in zwei Varianten: Der Beitrag kann entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden oder der Arbeitnehmer trägt einen Eigenanteil von bis zu 50 Prozent. Auch eine Kombination beider Varianten ist möglich. Voraussetzung ist jeweils, dass mindestens zehn Arbeitnehmer gegen das Risiko BU abgesichert werden.

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Die Versicherungsbeiträge können als Betriebsausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und verursachen beim Arbeitgeber damit keine Lohnnebenkosten. Für den Arbeitnehmer ist die Sozialleistung in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn der Beschäftigte das Unternehmen verlässt, kann er die Police auch privat fortführen.

Schutz für die gesamte Belegschaft

Die Swiss Life BU Pro gibt es als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage. Ein Vorteil der arbeitgeberfinanzierten BU-Police ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Damit sei die Aufnahme der ganzen Belegschaft mit minimalem Verwaltungsaufwand möglich.

„Wichtig ist zudem, dass es aufgrund des Höchsteintrittsalters von 63 Jahren möglich ist, quasi die ganze Belegschaft abzusichern“, betont Banerjee. „Im Regelfall wird für alle Mitarbeiter eine einheitliche Tarifierung zugrunde gelegt. Das heißt, auch Tätigkeiten, die normalerweise schwer versicherbar sind, können berücksichtigt werden.“

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