Swiss Life Partner verbessert Vermögensschaden-Haftpflicht
Die Meldepflicht hat SLP ebenfalls überarbeitet und kundenfreundlicher gestaltet. Eine Schadensanzeige muss nun erst dann erfolgen, wenn ein Kunde schriftlich erklärt, den Vermittler in Haftung nehmen zu wollen. Das sorgt dafür, dass Vermittler ihre Versicherungsdeckung nicht durch eine verspätete Schadensmeldung aufs Spiel setzen.
Zu den Neuerungen gehören auch, dass Tippgeber nun ebenso mitversichert sind wie der Internetvertrieb und die Schadensbearbeitung von Korrespondenzmaklern. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind gegen die persönliche Inanspruchnahme versichert. Ergänzend hat SLP die schadensfallbedingte Kündigungsfrist von einem auf drei Monate verlängert.
Bei der Fondsvermittlung können Vermittler nach den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen außerdem auf unbegrenzten Nachhaftungsschutz bauen.
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