Swiss Life Partner verbessert Vermögensschaden-Haftpflicht
Bei der Absicherung höherer Versicherungssummen sparen Vermittler künftig Geld: „Wir haben unsere Prämien gesenkt. Eine Absicherung in Höhe von 2,0 Millionen Euro ist bereits ab einer Prämie von 1.250 Euro pro Jahr möglich, und für 2,5 Millionen Euro Versicherungsschutz starten die Prämien bei 1.560 Euro“, sagt Christian Henseler, Produktentwickler des SLP-Vermittlerschutzes. Diese hohen Versicherungssummen eignen sich vor allem für Vermittler, die wegen der von ihnen vermittelten Risiken und Summen ein höheres Haftungsrisiko haben.
Die Meldepflicht hat SLP ebenfalls überarbeitet und kundenfreundlicher gestaltet. Eine Schadensanzeige muss nun erst dann erfolgen, wenn ein Kunde schriftlich erklärt, den Vermittler in Haftung nehmen zu wollen. Das sorgt dafür, dass Vermittler ihre Versicherungsdeckung nicht durch eine verspätete Schadensmeldung aufs Spiel setzen.
Zu den Neuerungen gehören auch, dass Tippgeber nun ebenso mitversichert sind wie der Internetvertrieb und die Schadensbearbeitung von Korrespondenzmaklern. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind gegen die persönliche Inanspruchnahme versichert. Ergänzend hat SLP die schadensfallbedingte Kündigungsfrist von einem auf drei Monate verlängert.
Bei der Fondsvermittlung können Vermittler nach den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen außerdem auf unbegrenzten Nachhaftungsschutz bauen.
Die Meldepflicht hat SLP ebenfalls überarbeitet und kundenfreundlicher gestaltet. Eine Schadensanzeige muss nun erst dann erfolgen, wenn ein Kunde schriftlich erklärt, den Vermittler in Haftung nehmen zu wollen. Das sorgt dafür, dass Vermittler ihre Versicherungsdeckung nicht durch eine verspätete Schadensmeldung aufs Spiel setzen.
Zu den Neuerungen gehören auch, dass Tippgeber nun ebenso mitversichert sind wie der Internetvertrieb und die Schadensbearbeitung von Korrespondenzmaklern. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind gegen die persönliche Inanspruchnahme versichert. Ergänzend hat SLP die schadensfallbedingte Kündigungsfrist von einem auf drei Monate verlängert.
Bei der Fondsvermittlung können Vermittler nach den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen außerdem auf unbegrenzten Nachhaftungsschutz bauen.
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