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Swiss Life startet Pflegerente mit Geld-zurück-Garantie

Matthias Jacobi
Matthias Jacobi
„Die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit sind abgesichert – ebenso wie die Familie, denn mit dem zusätzlich versicherbaren lebenslangen Todesfallschutz fließt das nicht für Pflegeleistungen verbrauchte Kapital zurück an die Angehörigen. Die häufige Sorge, dass der Versicherte oder seine Angehörigen leer ausgehen, ist damit unbegründet“, erklärt Matthias Jacobi, Vertriebschef (CMO) von Swiss Life in Deutschland. 

Aktuell sind in Deutschland etwa 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, 2030 werden es voraussichtlich rund 3,4 Millionen sein. „Das bedeutet, dass praktisch jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Alter damit rechnen muss, pflegebedürftig zu werden“, so Jacobi. Je nach Pflegestufe kämen auf einen Pflegebedürftigen dabei monatliche Zusatzkosten von etwa 2.000 Euro und mehr zu – „und das nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung“, warnt Jacobi. „Dafür muss man auf das finanzielle Polster zurückgreifen, das man mühsam für sich und die Familie geschaffen hat: Einkommen, finanziellen Reserven, Immobilien. Reicht das nicht, greift der Staat auf die finanziellen Ressourcen des Lebenspartners und der Kinder zu. Im schlimmsten Fall steht am Ende die Sozialhilfe.“

Aufbauplan oder Sofortschutz?

Die Swiss Life Pflegerente soll Abhilfe schaffen. Zwei Produktalternativen gibt es beim Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz. Der „Aufbauplan“ steht Menschen ab dem 40. Lebensjahr offen, zeichnet sich durch stark vereinfachte Gesundheitsfragen aus und leistet nach einer mindestens zehnjährigen leistungsfreien Zeit (Aufbauphase). Er garantiert ein festes Leistungsniveau ab Vertragsbeginn. Sollte man während der Aufbauphase pflegebedürftig werden, zahlt Swiss Life die vereinbarte Pflegerente nach Ablauf der leistungsfreien Zeit.

Bei der Variante „Sofortschutz“ kann man sich ebenfalls ab dem 40. Lebensjahr versichern. Man erwirbt einen sofortigen und lebenslangen Versicherungsschutz ohne Warte- oder Karenzzeiten.

Bei Tod geht das Geld an die Angehörigen

Der Kunde kann jederzeit auf das in der Police gebundene Kapital zugreifen, um es anderweitig einzusetzen. Falls der Versicherte stirbt, ohne pflegebedürftig geworden zu sein, werden 90 Prozent der eingezahlten Prämie und die dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile an die Angehörigen ausbezahlt. Das gilt auch für einen Versicherten, der bereits eine Pflegerente bezieht, wobei in diesem Fall dann zuvor geleistete Renten bei der Auszahlung abgezogen werden.

Eine Demenz führt ab Schweregrad 5 auf der Reisberg-Skala zur Einstufung in die Pflegestufe II, ebenso wie vier Punkte nach dem ADL-Modell (activities of daily living). Im Leistungsfall gilt für den Kunden immer die jeweils günstigste Regelung.

Hat ein Versicherungsnehmer mindestens 18 Monate ununterbrochen eine Rente der Pflegestufe III bezogen, verzichtet Swiss Life auf die Herabsetzung der Pflegerente, falls der Versicherte in eine geringere Pflegestufe eingestuft wird oder die Pflegebedürftigkeit entfällt.

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