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Tabuthemen Tod und Krankheit „Nachfolge auch abseits des Testaments planen!“

Von Lesedauer: 3 Minuten
Hermann Wonnebauer: Als Vorstandsmitglied verantwortet er das Ressort Markt bei der Zürcher Kantonalbank Österreich. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zürcher Kantonalbank betreut insbesondere vermögende Privatpersonen und Familien sowie Stiftungen und Unternehmern in Österreich und Süddeutschland. An den beiden Standorten Salzburg und Wien beschäftigt das Institut 93 Mitarbeiter.
Hermann Wonnebauer: Als Vorstandsmitglied verantwortet er das Ressort Markt bei der Zürcher Kantonalbank Österreich. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zürcher Kantonalbank betreut insbesondere vermögende Privatpersonen und Familien sowie Stiftungen und Unternehmern in Österreich und Süddeutschland. An den beiden Standorten Salzburg und Wien beschäftigt das Institut 93 Mitarbeiter. | Foto: Zürcher Kantonalbank Österreich AG

Sich Gedanken darüber zu machen, was nach dem eigenen Tod einmal sein wird, zählt zu den unangenehmsten Überlegungen eines Menschen. Doch es zeugt von Verantwortung gegenüber seinen Liebsten, sich rechtzeitig damit zu befassen, was mit dem eigenen Besitz passieren soll, wenn dieser Fall eintritt.

Zumal es gar nicht erst der Tod sein muss, der einen handlungsunfähig macht. Auch ein schwerer Unfall, nach dem man im Koma liegt, kann zu einem Entscheidungsvakuum bei den eigenen Finanzen führen.

Ein Risiko stellt auch altersbedingte Demenz dar: Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft leben hierzulande aktuell rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Form der Demenz, die häufigste ist Alzheimer. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Betroffenen bis 2050 aufgrund der alternden Bevölkerung auf rund drei Millionen erhöhen wird. 

Verfügungsberechtigten bestimmen

Demenz oder ein schwerer Unfall kann dazu führen, dass man bereits vor dem Tod oder auch nur vorübergehend handlungsunfähig wird. Es empfiehlt sich, unbedingt einen Verfügungsberechtigten zu bestimmen. Das sollte eine Vertrauensperson aus dem Umfeld sein, die mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet wird.

Ist man aufgrund der geistigen Verfassung nicht mehr handlungsfähig, kann der Verfügungsberechtigte wichtige Entscheidungen für einen treffen. Gleichzeitig bedeutet das, eine vom Gericht ernannte rechtliche Betreuung zu vermeiden.

Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass rechtliche Betreuer keine aktiven Entscheidungen treffen und oft eine ganz andere Interessenslage haben als der Betroffene. Für sie geht es primär um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Klärung des Erbes kann dauern

Viele Menschen glauben, dass sie mit einem Testament für den Fall des Ablebens ohnehin alles geregelt hätten. Doch ganz so einfach ist es nicht. Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen dauert es mitunter Wochen oder Monate, bis der gesamte Prozess der Hinterlassenschaft abgeschlossen ist.

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Wer also sicherstellen will, dass Personen, die im Fall des eigenen Todes begünstigt sein sollen, rasch an benötigtes Geld kommen, braucht eine zusätzliche Lösung. Eine mögliche Lösung wäre unter Umständen eine fondsgebundene Versicherung, die im Ablebensfall sofort an den Begünstigten ausbezahlt wird.

Ein ähnlicher Effekt könne auch mit einer sogenannten „Schenkung auf den Todesfall“ erzielt werden. Ob diese sinnvoll ist und wie sie ausgestaltet sein muss, kann ein Notar oder Anwalt beantworten.

Entscheidungsvakuum kann Geld kosten

Hat ein naher Angehöriger plötzlich jemanden zu pflegen oder gar einen Todesfall zu verkraften, so hat er in den ersten Wochen danach mit Sicherheit andere Sorgen, als ein Aktiendepot zu managen.

Übergibt ein Kunde diese Aufgabe bereits im Vorfeld an eine Bank seines Vertrauens, so ist die Vermögensverwaltung klar definiert und bleibt auch nach dem Ableben bestehen. Hält ein Kunde ein Wertpapierdepot, kann es in unserer schnelllebigen Zeit zu einem Entscheidungsvakuum kommen, das mitunter viel Geld kostet.

Vererbte Immobilie wird zum Streitfall

Ein Aspekt, der im Erbfall häufig zum Streitfall wird, ist etwaiger Immobilienbesitz, also zum Beispiel ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung. Nicht selten sind damit verschiedene Emotionen und teils auch nicht ausgesprochene Erwartungshaltungen verknüpft.

Die Schattenseite der Immobilie ist, dass sie, wie der Name schon sagt, immobil ist. Wenn nichts geregelt ist, gilt die gesetzliche Erbfolge inklusive einer etwaigen Erbengemeinschaft. Das heißt, dass diese Gemeinschaft dann entscheiden muss. Eine Immobilie kann so für einen Erben zur Last werden, weil er sie unter emotionalem Druck bewirtschaften oder zu Geld machen muss.

Auch hier heißt die Lösung, frühzeitig entscheiden und rechtzeitig Klarheit schaffen. Generell empfiehlt es sich, bei der Nachfolgeplanung einfach einmal seinen Bankberater mit den Fragen befassen zu lassen, was passiert, wenn man handlungsunfähig wird oder wenn man stirbt. So erfährt man, welche Regelungen derzeit bestehen, wo es noch Handlungsbedarf gibt, und man spielt das Thema einem Bankexperten zu, der Lösungen für einen anbieten muss.

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