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Talanx kassiert Millionenstrafe von der Bafin

Die Finanzaufsicht Bafin hat bereits am 6. März eine Geldbuße in Höhe von 1,095 Millionen Euro gegen den Mehrmarkenkonzern Talanx aus Hannover, zu dem der Versicherer HDI gehört, festgesetzt. Bekanntgegeben wurde dies allerdings erst gestern.
Bekanntmachung wurde einfach vergessen
Das Unternehmen hatte laut der Aufsichtsbehörde gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Talanx hatte demnach nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war. Für Investoren sind die Finanzberichte wichtig, um sich ein Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens machen und fundierte Investitionsentscheidungen treffen zu können.
Laut eines Talanx-Sprechers wurde die Mitteilung an die Bafin vergessen. Ein Formfehler, wie aus Medienberichten unter anderem des „Handelsblatts“ hervorgeht.
Welche Vorschrift bei Halbjahresfinanzberichte gilt
Halbjahresfinanzberichte sind laut Bafin zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen wie die Talanx, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere ausgeben, müssen aber spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums und vor Veröffentlichung des eigentlichen Berichts bekannt machen, wann und wo sie diesen darüber hinaus der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen werden (Hinweisbekanntmachung).
Nicht rechtzeitige oder gar unterlassene Veröffentlichungen können mit einer Geldbuße von der Bafin geahndet werden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.